Förderung des Seniorenschwimmsports und von Schwimmkursen für Menschen mit Einschränkungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin schlägt vor, dass folgende besondere Schwimmangebote in den Herrieder Bädern gefördert werden:

  • Senioren-Schwimmen
  • Reha-Schwimmen
  • Schwimmkurse für Menschen mit Handicap
  • Schwimmkurse für Menschen mit adipösen Erkrankungen
  • ggf. auch weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen nach Prüfung

Eine Förderung kann nur bezahlt werden, wenn der jeweilige Kurs mindestens 9 zahlende Teilnehmer hat.
Die Stadt Herrieden fördert die genannten Angebote mit einem Übungsleiter-Zuschuss in Höhe von 25 €.

Finanzielle Auswirkungen

Unter 5.000 Euro/a

HHST.: 5500.7000

Diskussionsverlauf

Herr Leichs als Seniorenbeauftragter regt an, eine Definition des Senioren-Schwimmens festzulegen. Herr Bartsch als Inklusionsbeauftragter fragt nach, ob bei den Schwimmkursen für Menschen mit Behinderung nicht die Mindestteilnehmerzahl von 9 Personen reduziert werden kann. Herr Jechnerer weist darauf hin, dass die meisten Kurse über die Krankenkassen finanziert werden und dass möglichst viele Kurse in Herrieden angeboten werden sollten.
Bürgermeisterin Jechnerer erklärt, dass es sich in diesem Beschluss um die Änderung der Förderrichtlinien handelt, die die Basis für die Zuschüsse zu diesen Kursen darstellt. Dies diene als Appell an die Vereine, sich über die einzelnen Kursangebote Gedanken zu machen.

Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat,  die geltenden Förderrichtlinien entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2020 10:01 Uhr