Antrag auf Errichtung eines Lärmschutzes im Bebauungsplangebiet Nr. 10 "Am Mühlfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 4. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.09.2020 ö 6

Sachverhalt

Frau Jutta und Herr Thomas Weiskopf, Auracher Straße 6, 91567 Herrieden, stellen den Antrag auf Errichtung eines Lärmschutzes auf Flst. 483 entlang der St 2249 auf Höhe des Bebauungsplangebiets Nr. 10 „Am Mühlfeld“. Der Verkehr hat in den letzten 20 Jahren kontinuierlich auf der St. 2249 zugenommen. Zusätzlich kommen die Lärmbelastungen nach der Errichtung des Kreisverkehrs und der Ansiedlung der BayWa Agrar, mit verstärktem landwirtschaftlichen Verkehr, dazu.
Der im letzten Jahr erfolgte Einbau von Lärmschutzfenstern schützt sie zwar bei geschlossenen Fenstern, ein Aufenthalt zur Erholung im Garten ist nicht mehr möglich.

Im Zuge des Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 10 „Am Mühlfeld“ wurde diese Lärmschutzproblematik für die Anwesen Auracher Straße 5 und 6 erkannt und im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 10 „Am Mühlfeld“ wurde für die vorgenannten Anwesen ein Lärmschutzwall festgesetzt. Des Weiteren wurde die für den Lärmschutzwall vorgesehene Fläche in die Grundstückspreisermittlung mit einbezogen. Ein Bau des Lärmschutzwalles ist nicht erfolgt.
         

Rechtliche Würdigung

Durch die Festsetzung des Lärmschutzwalles im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 10 „Am Mühlfeld“ und die Umlegung der Grundstückskosten hierfür entsteht ein Rechtanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Ein Bauantrag ist für die Errichtung eines Lärmschutzwalles oder einer Lärmschutzwand erforderlich.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt eine Lärmschutzmaßnahme für diesen Bereich umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten und Kosten hierzu zu ermitteln. Durch Messungen soll der Verkehrslärm vorher und nachher ermittelt werden. Die Messungen lassen sich für zukünftige Lärmschutzmaßnahmen heranziehen. Nach Umsetzung der Lärmschutzmaßnahme und unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen Radweges soll eine Bepflanzung soweit möglich, wie im B-Plan verankert, umgesetzt werden. Die Vergabe soll zeitnah erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
BBPl. Nr. 10 Am Mühlfeld (.pdf)
Schreiben Fam. Weiskopf (.pdf)

Datenstand vom 26.04.2021 12:29 Uhr