Bauleitplanung der Marktgemeinde Bechhofen - Bebauungsplan "Firma Hochdanner"
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 10.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (4) BauGB zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Firma Hochdanner“.
Der Rat der Marktgemeinde Bechhofen hat in seiner Sitzung vom 13.10.2020 den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Firma Hochdanner“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gestimmt.
Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren der Bauleitplanung beteiligt werden.
Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde Bechhofen unter
eingesehen werden. Einwände bzw. Stellungnahmen sind bis zum 02.12.2020 bei der Marktgemeinde Bechhofen einzureichen.
Diskussionsverlauf
Aus der Mitte des Gremiums wurde die Möglichkeit hinsichtlich der gewerblichen Baufläche an der A 6 Richtung Hilsbach als mögliche interkommunale Industriefläche angesehen. Gegenüber der Gemeinde Aurach sollte die Bereitschaft zur Partnerschaft signalisiert werden.
Beschluss
Der BV-Ausschuss hat keine Einwände gegen das Bauleitplanverfahren – Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Firma Hochdanner“ – der Marktgemeinde Bechhofen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.04.2021 11:18 Uhr