Bauleitplanung der Marktgemeinde Bechhofen - Einbeziehungssatzung "Sachsbach Nordost"


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 7. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 10.11.2020 ö 10

Sachverhalt

Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (4) BauGB zur Einbeziehungssatzung „Sachsbach Nordost“.

Der Rat der Marktgemeinde Bechhofen hat in seiner Sitzung vom 13.10.2020 den Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Sachsbach Nordost“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gestimmt.
Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren der Bauleitplanung beteiligt werden.

Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde Bechhofen unter


eingesehen werden. Einwände bzw. Stellungnahmen sind bis zum 02.12.2020 bei der Marktgemeinde Bechhofen einzureichen.  

Beschluss

Der BV-Ausschuss hat keine Einwände gegen das Bauleitplanverfahren – Einbeziehungssatzung „Sachsbach Nordost“, der Marktgemeinde Bechhofen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Einbeziehungssatzung_201013 (.pdf)

Datenstand vom 27.04.2021 11:18 Uhr