Hochwasserschutz Stegbruck


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses, 22.09.2020

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Frau Böttcher, Abteilungsleiterin beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach (WWA), stellt die Detailplanungen zum Hochwasserschutz Stegbruck vor.
In die Planungen sind auch die Erkenntnisse aus dem Konzept „Sturzflutrisikomanagement“ eingeflossen.

Der Träger des Verfahrens ist nach Art. 39 Abs. 1 BayWG der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach. Der Vorhabensträger führt die Planung und notwendigen baulichen Maßnahmen durch. Aktuell ist geplant, dass die Maßnahme bis Ende 2024 abgeschlossen sein soll.

Für die Umsetzung des Vorhabens wird nach aktuellen Planungsstand von folgenden Kosten ausgegangen:

  • Planungskosten                                               430.000 €
  • Kosten der baulichen Umsetzung          2.920.000 €

Die Aufstellung für die Gründe der Kostensteigerung ist im RIS hinterlegt.

Die Stadt Herrieden verpflichtet sich zur Übernahme von Beiträgen, auch in Form von Vorschüssen und unbaren Leistungen, in Höhe von 35 % der am Rahmen des Vorteilsausgleichs nach Art. 42 Bay WG für alle zur Umsetzung des Vorhabens anfallenden Kosten.

Die Aufgabenverteilung und die Regelung zur Kostenaufteilung wird in zwei Vereinbarung, welche zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach (Vorhabensträger) und der Stadt Herrieden, vertraglich geregelt.

Die beiden Vereinbarungen sind im RIS hinterlegt.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt:  1400.9400         35 % der Plankosten  von 430.000 €                  150.500  €
                                        35 % der Baukosten von 2.920.000 €                    1.022.000 €                                                                            

Beschluss

Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgendem Vorschlag zuzustimmen: Die vorläufigen Kosten für den Hochwasserschutz Stegbruck belaufen sich auf 3.350.000 € für Planung und Bau. Die Stadt Herrieden beteiligt sich mit einem Anteil von 35% an den Gesamtkosten. Der bare Beteiligtenbeitrag liegt derzeit bei 1.172.500 €. Die Stadt Herrieden verpflichtet sich den baren Beteiligtenbeitrag für Planung und Bau zu übernehmen. Die Planung soll wie geplant fortgeführt werden.
Dieser Betrag kann durch unbare Leistungen verringert werden. Die genauen Kosten werden in einer gesonderten Sitzung (nach Fertigstellung der Ausführungsplanung) beschlossen.
Die Stadt Herrieden stimmt den Vereinbarungen Nr. 2 für die Planung und Nr. 3 für den Bau des Hochwasserschutzes Stegbruck in allen Punkten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Hochwasserschutz Stegbruck Vortrag 2020-09 (.pdf)
Gründe für die Kostensteigerung (.pdf)
2020-08-18 Vereinbarung_2_Planungsleistungen_Stegbruck (.pdf)
2020-08-18 Vereinbarung_3_Bauleistungen_Stegbruck (.pdf)

Datenstand vom 27.04.2021 14:12 Uhr