Bauleitplanung der Gemeinde Aurach - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 5. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 29.09.2020 ö 6

Sachverhalt

Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (4) BauGB zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes.

Der Rat der Gemeinde Aurach hat in seiner Sitzung vom 23.07.2020 den Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gestimmt.
Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren der Bauleitplanung beteiligt werden.

Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Aurach unter


eingesehen werden. Einwände bzw. Stellungnahmen sind bis zum 12.10.2020 bei der Gemeinde Aurach einzureichen.  

Diskussionsverlauf

Aus der Mitte des Gremiums wurde die Möglichkeit hinsichtlich der gewerblichen Baufläche an der A 6 Richtung Hilsbach als mögliche interkommunale Industriefläche angesehen. Gegenüber der Gemeinde Aurach sollte die Bereitschaft zur Partnerschaft signalisiert werden.

Beschluss

Der BV-Ausschuss hat keine Einwände gegen das Bauleitplanverfahren – Fortschreibung des Flächennutzungsplanes – der Gemeinde Aurach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2021 12:44 Uhr