Aufstellung des V+E Planes "Humuslager Hammerbacher", Steinbach"


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Stadtratssitzung, 03.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 4

Sachverhalt


Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 05.06.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 für das Sondergebiet „Humuslager Hammerbacher“, Steinbach, beschlossen.
Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes des Sondergebiets ist ein beabsichtigtes Vorhaben zur Lagerung von Oberboden bzw. Humusmaterial des landwirtschaftlichen Betriebes Hammerbacher. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Außenbereich zur Lagerung von Oberboden- und Humusmaterial geschaffen werden.
Der Geltungsbereich liegt nordöstlich vom Ortsteil Steinbach und nordwestlich der Logistikhalle geobra Brandstätter Stiftung GmbH.
Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 1,26 ha und umfasst die Flurstücke Nr. 803 und 804 der Gemarkung Neunstetten.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 „Humuslager Hammerbacher“ lag in der Zeit vom 09.11.2020 bis 10.12.2020 öffentlich im Rathaus der Stadt Herrieden aus.

  1. Beratung über die Stellungnahmen / Abwägung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Es wurden 27 Behörden/TÖB mit Brief vom 28.10.2020 angeschrieben und gebeten sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 5 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage entnommen werden.

  1. Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 09.11.2020 – 10.12.2020 ging keine Stellungnahme von Seiten der Bürger ein.

Nach der erfolgten Abwägung der unterschiedlichen Belange kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 21 für das Sondergebiet „Humuslager Hammerbacher“ als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan und die Begründung einschließlich textlicher Festsetzungen (jeweils in der Fassung vom 03.02.2021) sowie der Grünordnungsplan und der Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 05.06.2019).

Alle erforderlichen Unterlagen sind im RIS hinterlegt.

Diskussionsverlauf

Herr Willi Heller macht darauf aufmerksam, dass noch ein Beschluss über den Abschluss eines Durchführungsvertrages erforderlich ist. Bürgermeisterin Jechnerer teilt mit, dass der Entwurf des Durchführungsvertrages jedoch erst nach Ladefrist bei der Verwaltung einging.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Abwägungstabelle in der Anlage) zu.
  2. Kein Beschluss erforderlich, da keine Stellungnahmen eingegangen sind.
  3. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 für das Sondergebiet „Humuslager Hammerbacher“ mit Begründung (in der Fassung vom 03.02.2021) sowie der Grünordnungsplan und der Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 05.06.2019) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext der Sitzungsvorlage bzw. der Bebauungsplan mit Begründung, Grünordnungsplan und Umweltbericht.
  4. Weiteres Verfahren:
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung Hammerbacher (.pdf)
BegründungHumuslagerStand 03.02.2021 (.pdf)
B-Plan Humuslager 03.02.2021 (.pdf)
GOP Sondergebiet Hammerbacher (.pdf)
Umweltbericht BP Hammerbacher (.pdf)

Datenstand vom 25.02.2021 07:30 Uhr