Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht
Daten angezeigt aus Sitzung: 13. Stadtratssitzung, 24.02.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Herrieden) | 13. Stadtratssitzung | 24.02.2021 | ö | 3.5 |
Sachverhalt
Die Stadt Herrieden hat für das Anzeigenjahr 2020, wie bereits auch in den vergangenen Jahren, keine Zahlung einer Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht zu leisten. Die Stadt Herrieden übertrifft die Beschäftigungsquote sehr deutlich (11,12 % - gefordert sind mind. 5 %) und kauft auch zusätzlich noch bei Blindenwerkstätten zu deren Unterstützung ein.
Datenstand vom 15.04.2021 14:44 Uhr