Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Stadtratssitzung, 24.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 13. Stadtratssitzung 24.02.2021 ö 3.5

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden hat für das Anzeigenjahr 2020, wie bereits auch in den vergangenen Jahren, keine Zahlung einer Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht zu leisten. Die Stadt Herrieden übertrifft die Beschäftigungsquote sehr deutlich (11,12 % - gefordert sind mind. 5 %) und kauft auch zusätzlich noch bei Blindenwerkstätten zu deren Unterstützung ein.

Datenstand vom 15.04.2021 14:44 Uhr