Für alle Kindertagesstätten im Bereich der Stadt Herrieden gelten einheitliche Elternbeiträge. Es wäre an der Zeit, eine Beitragserhöhung durchzuführen. Aufgrund der aktuellen Situation wird davon Abstand genommen. Es soll jedoch eine Vereinfachung bei den Elternbeiträgen geben.
Der Elternbeitrag setzt sich derzeit aus dem Beitrag und den Nebenkosten zusammen. Dies ergibt den zu zahlenden Elternbeitrag. Die Verwaltung schlägt vor, die Nebenkosten nicht mehr extra auszuweisen, sondern nur noch einen Elternbeitrag zu benennen. Der Endbetrag bleibt gleich.
Seit vielen Jahren wird in der Stadt Herrieden eine Ermäßigung bei den Elterngebühren eingeräumt.
Besuchen 2 Kinder gleichzeitig die KiTa, werden bei dem jüngeren Kind 15,00 € Geschwisterermäßigung berücksichtigt.
Regelbeitrag KiTa (6-7 Std./täglich) 118,00 €
./. Geschwisterermäßigung 15,00 €
./. staatlicher Beitragszuschuss 100,00 €
Von den Eltern zu leisten 3,00 €
Besuchen 3 Kinder gleichzeitig die KiTa, so wird eine Ermäßigung von 50 % bei dem jüngsten Kind berücksichtigt.
Regelbeitrag KiTa (6-7 Std./täglich) 118,00 €
./. Geschwisterermäßigung 59,00 €
./. staatlicher Beitragszuschuss 100,00 €
Überzahlung verbleibt beim Träger 41,00 €
Ab 4 kindergeldberechtigten Kindern einer Familie übernimmt die Stadt Herrieden den Elternbeitrag in voller Höhe.
Regelbeitrag KiTa 118,00 €
./. staatlicher Beitragszuschuss 100,00 €
Übernahme durch Stadt Herrieden 18,00 €
Bei Familien, die für 4 oder mehr Kinder Kindergeld erhalten, übernimmt die Stadt Herrieden den Elternbeitrag. Dabei ist es nicht relevant, in welcher Einrichtung das Kind betreut wird.
Alle Eltern bekommen mittlerweile für Regelkinder einen staatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 €/Monat, somit ist der größte Teil des Elternbeitrags abgedeckt. Den staatlichen Beitragszuschuss erhält der Träger der Kindertagesstätte und verringert deshalb den zu erhebenden Elternbeitrag. Aus diesem Grund sieht die Verwaltung die vorgenannten Ermäßigungen aufgrund der nunmehr verbleibenden sehr geringen finanziellen Auswirkung bis teilweise hin zur Nullstellung nicht mehr für erforderlich.
Mit Einführung des Bayerischen Krippengeldes ab dem 01.01.2020 können Eltern ebenfalls bis zu 100,00 €/Monat für die Betreuung des Kindes in der Krippe erhalten. Das Krippengeld ist einkommensabhängig und muss von den Eltern beantragt werden. Sie erhalten dann das Krippengeld direkt ausbezahlt. Die Kindertagesstätte berechnet den regulären Krippenbeitrag.
Den weiteren Trägern von Kindertagesstätten in Herrieden wurde der Vorschlag zur Vereinfachung der Elternbeiträge unterbreitet. Die Antworten der Kath. Kirche und der gfi sind im RIS hinterlegt.