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Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Stadtratssitzung, 17.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 14. Stadtratssitzung 17.03.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Der Kommunale Arbeitgeberverband (VKA) informierte über die Kurznachrichten Nr. 2/2021 vom 12.3.2021:
„Mit KAV-Rundschreiben KN 1/2021 haben wir darüber informiert, dass die Redaktionsverhandlungen immer noch nicht abgeschlossen werden konnten. Hauptstreitpunkt waren die Regelungen zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Fahrradleasings. ….
In der Redaktionsverhandlung vom 11.03.2021 konnten alle noch offenen Punkte mit den Gewerkschaften geklärt werden, so dass nunmehr alle materiell-rechtlichen Themen zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 25.10.2020 geeint sind.
….
Eine Einigung war zuvor insbesondere wegen neu erhobener Forderungen der Gewerkschaften zur Entgeltumwandlung für Zweck des Fahrradleasings verhindert worden. Abweichend von der Tarifeinigung vom 25.10.2020, die die Möglichkeit einer einzelvertraglichen Vereinbarung vorsieht, forderten die Gewerkschaften u.a. einen individuellen Rechtsanspruch der Beschäftigten. Zudem sollte nach dem Willen der Gewerkschaften durch den Tarifvertrag der Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer (Arbeitgeber) durch weitreichende Regelungen hierzu vorgegeben werden.
Im Rahme der Einigung vom 1.03.2021 konnte die VKA durchsetzen, dass es bei der freiwilligen einzelvertraglichen Vereinbarung bleibt. Die zahlreichen Forderungen zu Rahmenbedingungen konnten auf ein Minimum reduziert werden. So wird die Nutzungsdauer auf die in den gängigen Jobrad-verträgen üblichen 36 Monate und der Wert des Fahrrads auf 7.000 Euro begrenzt; zudem wird geregelt, dass jeder/jedem Beschäftigen jeweils nur ein Fahrrad überlassen werden kann. Der TV-Fahrradleasing wird nur für Beschäftigte gelten, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber des TVöD oder des TV-V fallen. Zu dem TV-Fahrradleasing wie auch zu den alternativen Verwendungsmöglichkeiten des Leistungsentgeltvolumens werden wir gesonderte Rundschreiben erstellen. Wir empfehlen wegen der komplexen Materien vorher keine Umsetzungsschritte vorzunehmen.“

Die Verwaltung kann die Umsetzung demzufolge erst durchführen, wenn die abschließenden Durchführungshinweise vom KAV vorliegen.

Datenstand vom 15.04.2021 14:57 Uhr