Beschluss der Änderungen der Richtlinien für den Projektfonds


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Stadtratssitzung, 14.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 15. Stadtratssitzung 14.04.2021 ö 9

Sachverhalt

Die Förderrichtlinie für den Projektfonds Herrieden zielt darauf ab, privates Engagement und private Finanzressourcen für das Projektgebiet zu aktivieren. Als Vergabegremium ist unter Punkt 7 eine Lenkungsgruppe „aus Vertretern der Stadtverwaltung und des Stadtrates“ festgelegt, in welcher Politik und Verwaltung im Verhältnis 6 zu 5 gegenüber den Vertretern der Öffentlichkeit dominieren.
Die Regierung von Mittelfranken hatte am 1. Dezember 2015 erklärt: „Vertreter aus der Verwaltung und Kommunalpolitik sollten unterstützend beteiligt sein, das Gremium aber nicht dominieren.“. Weiterhin wird auf den Leitfaden der Obersten Baubehörde und eine Arbeitshilfe vom Bund verwiesen: „Diese empfehlen ausdrücklich eine breite Mischung von Akteuren, Bewohner, lokale Träger, Wirtschaft und Vereine, die einbezogen werden sollten.“.
Es wird daher vorgeschlagen, die Lenkungsgruppe und den Prozess umzugestalten. Die Lenkungsgruppe soll eine breite öffentliche Beteiligung möglicher privater Geldgeber erreichen und aktivieren, Projekte im Rahmen der Richtlinie erarbeiten und die private Teilhabe aktivieren. Diese Projekte werden dann mit einem möglichst konkreten Finanzbedarf dem Stadtrat zur Beratung und Genehmigung vorgelegt. Die Verwaltung unterstützt und berät die Lenkungsgruppe fachlich in Verwaltungsfragen. Zugleich ist die Lenkungsgruppe nicht mehr berechtigt, alleine über Finanzmittel zu entscheiden.

Änderungen im Einzelnen:

Punkt 6: Streichung „(Herr Jocher)“

Punkt 7 (Neufassung):

7. Vergabe und Regularien
Die Vergabe der Mittel des Projektfonds erfolgt durch die Projektgruppe und den Stadtrat in enger Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken. Die Projektgruppe setzt sich zusammen aus der Bürgermeisterin, Vertretern der Wirtschaft, Bewohner*innen des Sanierungsgebietes, der örtlichen Vereine sowie aus Vertretern der Stadtverwaltung und dem Stadtplaner. Das Stadtmanagement koordiniert und organisiert die Sitzungen. Die Projektgruppe entscheidet mit einfacher Mehrheit darüber, welche Maßnahmen zu 50% privat finanziert werden können, und leitet diese Projektideen an den Stadtrat weiter. Der Stadtrat entscheidet, welche Projekte zu 50% von öffentlicher Seite gefördert werden sollen.

Die Projektgruppe besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern:

  • Erste Bürgermeisterin
  • ein Vertreter des Gewerbevereins „Herrieden 3000 e.V.“
  • ein Vertreter des Aktionskreises „Herrieder Wirte“
  • ein Vertreter der SG Herrieden
  • ein Vertreter des Kulturvereins „Kleinkunstbühne Alte Seilerei Herrieden e.V.“
  • ein Vertreter der Bürgervereinigung „Altstadtfreunde Herrieden e.V.“
  • ein Vertreter des Vereins „Eine Welt e.V.“
  • ein Vertreter des Obst- und Gartenbauvereins Herrieden e.V.,
  • ein Vertreter der kath. Pfarrei Herrieden
  • ein Vertreter des Tourismus

sowie beratend ohne Stimmrecht:

  • Geschäftsleitung der Stadt Herrieden
  • ein Vertreter der Abteilung Baurecht der Stadt Herrieden
  • der Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Herrieden
  • der Stadtkämmerer
  • der Stadtplaner (Jechnerer Architekten Stadtplaner)
  • der Stadtmanager

Ein Projekt wird nur dann zum Projektfonds angemeldet, wenn ein Projekt aus der Projektgruppe auch die Zustimmung des Stadtrats findet.

Bei kurzfristigen Anträgen kann die Entscheidung der Projektgruppe per Umlaufbeschluss über E-Mail herbeigeführt werden. Beantragen mindestens zwei Mitglieder der Projektgruppe eine Sondersitzung, so ist diese einzuberufen.

Bei der Förderung von Projekten über den Projektfonds muss das Verhältnis von investiven und nicht-investiven Maßnahmen (u. a. Veranstaltungen, Marketing) ausgewogen sein, d. h. im Projektzeitraum darf der Anteil von nicht-investiven Maßnahmen nicht mehr als 50% des Projektfonds betragen.

Soweit aus Projekten / Veranstaltungen Einnahmen erzielt werden, kann nur der verbleibende Fehlbetrag aus dem Projektfonds finanziert werden (die Finanzierung und Mitfinanzierung aus dem Projektfonds darf nicht zur Erzielung oder Steigerung von Gewinnen führen!).

Alte und neue Version der Richtlinien sind beigefügt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Änderung der Projektfondsrichtlinien zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
2016-03-16 Förderrichtlinie Projektfonds Herrieden original (.pdf)
2021-04-12 Förderrichtlinie für den Projektfond Herrieden Änderung 1 (.pdf)

Datenstand vom 06.05.2021 11:30 Uhr