Satzungsänderung Entwicklungsgesellschaft Region Hesselberg mbh (ERH)


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Stadtratssitzung, 14.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 15. Stadtratssitzung 14.04.2021 ö 10

Sachverhalt

Matthias Hörr von der Entwicklungsgesellschaft Hesselberg mbh (ERH) hat aufgrund der erarbeiteten Satzungsänderung folgenden Sachverhalt zur Vorbereitung für die erforderliche Beschlussfassung übermittelt:

„Die Entwicklungsgesellschaft Region Hesselberg mbH (ERH) hat gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Region ihre Satzung überarbeitet. Die Satzung regelt die Rechte und Pflichten der 25 Kommunen der Region Hesselberg, welche gleichzeitig die Gesellschafter der GmbH sind.
Durch die Umstrukturierung der ERH in den vergangenen Jahren und der damit einhergehenden Fokussierung auf die Förderprogramme LEADER und Regionalmanagement wurden einige Abschnitte der bisherigen Satzung obsolet. Im Zuge der Satzungsänderung wurden Strukturen vereinfacht, Rechte der Kommunen gestärkt und veraltete Formulierungen an die heutige Zeit angepasst.
Neben der Satzungsänderung haben sich in den vergangenen Jahren Änderungen bei den Mitgliedskommunen der Region Hesselberg und der ERH ergeben. Die Stadt Oettingen i. Bay. ist aus der ERH ausgetreten, die Stadt Ornbau sowie die Gemeinde Burgoberbach sind wieder beigetreten.
Vorgang
Die geschilderten Vorgänge – Satzungsänderung sowie Ein- und Austritte – sind durch die Notarin Dr. Stiebitz vom Notariat in Gunzenhausen/Wassertrüdingen beurkundet worden. Die Urkunde muss durch die Gesellschafter der ERH genehmigt und bestätigt werden. Der Bayerische Gemeindetag und das Notariat empfehlen für diesen Vorgang eine Beschlussfassung durch die Kommunalgremien.“

Die geänderte Satzung und die notarielle Urkunde über die Satzungsänderung sind im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde der Notarin Dr. Heike Stiebitz in Gunzenhausen vom 24.03.2021, URNr. 516/2021 S, und genehmigt die darin für ihn abgegebenen Erklärungen in allen Teilen ohne Vorbehalt. In der Urkunde erteilte Vollmachten werden ausdrücklich bestätigt, ebenso eine etwa zum Abschluss der Urkunde erteilte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
210127_ERH_Satzung (.pdf)
210401_Beurkundung Notariat_0516.2021 (.pdf)

Datenstand vom 06.05.2021 11:30 Uhr