Weitere Planungen für die Erschließung des Schrotfeldes


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Stadtratssitzung, 19.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 17. Stadtratssitzung 19.05.2021 ö 3.2

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 14. April 2021 hat der Stadtrat in nicht-öffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst, einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Firma Bayerngrund für das Baugebiet Schrotfeld abzuschließen. Das hat zur Folge, dass die Kosten für den Grunderwerb den Handlungsspielraum des kommunalen Haushaltes nicht einschränken. Gleichzeitig entstehen zukünftigen Bauwerbern dadurch nicht zwangsläufig höhere Grunderwerbskosten. Die Grundstückspreise setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den Kosten für den Grunderwerb und den Erschließungskosten. Zum aktuellen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über Grundstückspreise getroffen werden, vor allem weil sich die Kostenentwicklung für die Tiefbaumaßnahmen im Rahmen der Erschließung derzeit nicht verlässlich abschätzen lässt. 
In einer der nächsten Sitzungen wird der Stadtrat über eine Erschließungsträgerschaft beraten. Parallel dazu gehen die Beratungen zum Bebauungsplan weiter. In der Juni-Sitzung des Stadtrates ist vorgesehen, dass über den Entwurf des Bebauungsplans beraten wird. Wird der Entwurf verabschiedet, wird er anschließend mit der Begründung sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Rathaus ausgelegt. Mindestens eine Woche vor der Auslegung wird im Amtsblatt darüber informiert werden. Die Informationen werden auch im Internet veröffentlicht. In dieser Zeit können sich alle Bürgerinnen und Bürger detailliert informieren und ggf. Einwände zu den Planungen erheben. Diese Einwände müssen schriftlich eingereicht werden, bedürfen aber keiner besonderen Form. Neben der öffentlichen Auslegung holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und seiner Begründung ein. Nach der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung prüft die Gemeinde die Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange. In diesem Verfahrensschritt wägt der Stadtrat die betroffenen Belange untereinander und gegeneinander ab und entscheidet, ob er an der beabsichtigten Bauleitplanung festhält oder diese gegebenenfalls auf Grund von Anregungen und Bedenken ändert oder aufgibt. Auch die Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Erst wenn der Stadtrat einen Satzungsbeschluss gefasst hat, kann in die konkrete Umsetzungsplanung gegangen werden. Erst nach Vorliegen des Zeitplanes für die Erschließungsmaßnahmen kann eine verlässliche Auskunft über einen Zeitpunkt zum Grundstücksverkauf getroffen werden. Auch über das Vergabeverfahren kann erst informiert werden, wenn das Gremium hierfür einen Beschluss dazu gefasst hat. Der Bau- und Verkehrsausschuss wird sich mit dieser Frage in einer der nächsten Sitzungen beschäftigen. Die Fraktionen wurden bereits im März 2021 aufgefordert, Vorschläge für Vergaberichtlinien bei der Verwaltung einzureichen. Dazu wurden den Fraktionen eine umfassende Sammlung von verschiedenen Vergabemodellen und Erläuterungen von der Verwaltung zur Verfügung gestellt.

Datenstand vom 08.07.2021 07:41 Uhr