Änderung der Geschäftsordnung - § 20 a - Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Aufnahme
Daten angezeigt aus Sitzung: 17. Stadtratssitzung, 19.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (Stadt Herrieden) | 17. Stadtratssitzung | 19.05.2021 | ö | 7 |
Sachverhalt
§ 20a
Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung
36Es müssen mindestens 10 der Stadtratsmitglieder und die Sitzungsleitung persönlich anwesend sein. 7Die Höchstzahl der zuschaltbaren Teilnehmer ist damit auf 10 begrenzt. 8Möchten mehr Gemeinderatsmitglieder nach Absatz 1 Satz 3 mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen als zugelassen, erfolgt die Zulassung nach der Reihenfolge der Anmeldungen.Gemeinde Stadt liegen, nicht zustande oder wird sie unterbrochen, hat dies keine Auswirkung auf die Wirksamkeit eines ohne das betroffene Stadtratsmitglied gefassten Beschlusses. 5 Soweit sich eine Stadt darauf beschränkt Da sich die Stadt darauf beschränkt, die Plattform zur audiovisuellen Zuschaltung zur Verfügung zu stellen, wird vermutet, dass der Grund für eine Nichtzuschaltung eines Stadtratsmitgliedes nicht im Verantwortungsbereich der Stadt liegt, wenn und entweder mindestens ein Gemeinderatsmitglied Stadtratsmitglied zugeschaltet ist oder ein Test bestätigt, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet, dass der Grund für eine Nichtzuschaltung eines Gemeinderatsmitglieds nicht im Verantwortungsbereich der Stadt liegt
Diskussionsverlauf
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Anlage 1 zum gemeinsamen Rundschreiben vom 30.04.2021 (.pdf)
Anlage 2 zum gemeinsamen Rundschreiben vom 30.04.2021 (.pdf)
Anlage 3 zum gemeinsamen Rundschreiben vom 30.04.2021 (.pdf)
GemRDS30042021Hybr (.pdf)