Hintergrundinformationen zu den Planungen zum Wohnmobilstellplatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Stadtratssitzung, 16.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 18. Stadtratssitzung 16.06.2021 ö 3.4

Sachverhalt

Am 15. Juni 2021 überreichte Frau Ingrid Leichs im Rathaus eine Unterschriftenliste mit 142 Unterschriften, der folgendes Anschreiben vorangestellt ist:
Die Planungen zu einem Wohnmobilstellplatz auf dem Freibadareal werden bereits seit mehr als 2 Jahren immer wieder im zuständigen Ausschuss beraten. Um dies auch allen Bürgerinnen und Bürgern bekanntzumachen, wurde über den aktuellen Beratungsstand im Amtsblatt KW 22/2021 informiert. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass diese Planungen nun auch intensiv öffentlich diskutiert werden. 
Folgende Hintergrundinformationen sind für die Diskussion hilfreich:
In der 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales am 18.05.2021 hat sich das Gremium erneut mit dem Wohnmobilstellplatz befasst. Folgende Beratungen waren bereits früher geführt worden:
Im April 2019 hatte der Ausschuss beschlossen, dass auf dem Gelände des Parkbades ein Wohnmobilstellplatz mit ca. 10 Stellplätzen entstehen soll. Im Rahmen dieser Planungen sollte untersucht werden, ob auch eine Boulder-Anlage errichtet werden kann. Außerdem sollte die Verlegung des Kiosks im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden. Beratungen über Modernisierungsmaßnahmen des Kiosks hatte man in einer früheren Sitzung auch deshalb zurückgestellt, weil man im Zuge der Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes die Verlegung des Kiosks prüfen wollte.
Vorher wurde bereits untersucht, ob auf dem Festplatz ein Wohnmobilstellplatz errichtet werden kann. Das wurde vom Wasserwirtschaftsamt aus wasserwirtschaftlicher Sicht und mit Verweis auf die Regenereignisse im Juni 2018 damals abgelehnt. 
Als Potentialfläche für den Wohnmobilstellplatz wurde 2019 folgender Bereich vorgesehen (Potentialfläche 1: ca. 2.550 m² aufgeteilt in der Fl.Nr. 974, Steinweg 12 mit ca. 2.000 m² und der Fl.Nr. 969/2 mit 550 m²):
 

In Gesprächen mit dem Wasserwirtschaftsamt im Zusammenhang mit der Altmühl-Renaturierung und der Realisierung eines barrierefreien Angelplatzes im Juni 2020 kam erneut die Frage nach einem Wohnmobilstellplatzes zur Sprache. Dabei deutete sich an, dass unter gewissen Voraussetzungen auch Wohnmobilstellplätze nahe der Altmühl realisiert werden könnten. Eine solche Maßnahme kann aber nicht kurzfristig erfolgen, sondern müsste in größere Planungsmaßnahmen im Rahmen der Altmühl-Renaturierung oder auch im Rahmen einer Landesgartenschau eingebettet werden.
Im März 2021 stand dann erneut das Thema „Wohnmobilstellplatz“ auf der Tagesordnung des Ausschusses. Im Sachverhalt wurde wie folgt informiert: „Nun erschien es bei Gesprächen mit dem Wasserwirtschaftsamt im Rahmen der Altmühlrenaturierung für möglich, dass es insgesamt noch geeignetere Lösungsansätze (für einen Wohnmobilstellplatz) geben kann. Außerdem schlägt Bürgermeisterin Jechnerer vor, vor der endgültigen Entscheidung über den Wohnmobilstellplatz das Ergebnis der Bewerbung um die Landesgartenschau abzuwarten. Denn auch daraus kann es Hinweise für einen geeigneteren Stellplatz geben. Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, den am 30.04.2019 gefassten Beschluss so lange auszusetzen, bis die Entscheidung über unsere Bewerbung um die Durchführung der Landesgartenschau vorliegt und die Planungen zur Altmühlrenaturierung soweit abgeschlossen sind, dass auch die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die Standortüberlegungen mit einbezogen werden können.
In der Sitzung sprach sich ein Teil der Ausschussmitglieder allerdings angesichts des allgemeinen Wohnmobil-Booms für eine möglichst rasche Realisierung von mind. 10 Wohnmobilstellplätzen auf dem Freibad-Areal aus. In der weiteren Diskussion kam man schließlich zu einem weiteren Lösungsansatz: Deutlich günstiger und mit weniger Aufwand verbunden erschien es, nicht den Kiosk umzuziehen, sondern die Wohnmobilstellplätze im Umgriff des Kiosks zu realisieren (Potentialfläche 2). Auch die Nähe zu den sanitären Anlagen und zum Hallenbad im Winterhalbjahr wurde positiv bewertet.
Aufgrund dieser Überlegungen fasste das Gremium einstimmig folgenden Beschluss: „Der KSS-Ausschuss beauftragt die Verwaltung innerhalb des Parkplatzareals (red. Anmerkung: Parkbadareals) einen alternativen Standort zu ermitteln. Die Planung soll in der KSS-Sitzung im Juli vorgestellt werden. Angebote für die Planung von ca. 10 Stellplätzen für Wohnmobile sollen eingeholt werden.“ 
In der Mai-Sitzung stellte die Verwaltung dann Skizzen für die Schaffung von 10 Stellplätzen in der Nähe des Kiosks vor. Bei diesem Standort wäre insgesamt weniger Fläche des Freibadareals von einer Überplanung betroffen. Der Abstand zur nächsten Wohnbebauung wäre etwa gleich groß wie bei Standort 1. Im Zuge der Realisierung des Wohnmobilstellplatzes könnte zudem eine Modernisierung des Kioskbereichs im Bestand erfolgen. Außerdem könnte dieser dann durch entsprechende bauliche Gestaltung unabhängig vom Freibad als Biergarten betrieben werden. In der Diskussion wurden unter anderem folgende Aspekte festgehalten: Wie genau die Anordnung der Stellplätze erfolgen soll und wie die verkehrliche Erschließung gestaltet werden kann, muss im Planungsverfahren erarbeitet werden. Außerdem muss mit der Volleyballabteilung der SG Herrieden über mögliche Alternativstandorte – möglichst auf dem Parkbad-Areal – für das Volleyballfeld beraten werden. Vor diesem Hintergrund wurde mit 6 zu 2 Stimmen folgender Beschluss gefasst: „Der KSS-Ausschuss stimmt der Standortauswahl zu und beauftragt die Verwaltung nun die entsprechenden Angebote für diesen Standort einzuholen.“ Außerdem folgte das Gremium einstimmig folgendem Vorschlag der Verwaltung: „Es soll geprüft werden, ob die Emissionsrose im Baugebiet Schrotfeld für die Errichtung von Garagen und Wohnmobilabstellplätzen genutzt werden könnte. Damit könnte die Stadt Herrieden in der Zeit, in der eine Überplanung nicht möglich ist, Mieteinnahmen erzielen.“
Da es wichtig ist, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einzubinden, wurde im nächsten Amtsblatt nach der Ausschusssitzung der Beschluss aus der Ausschusssitzung veröffentlicht. Zahlreiche Anregungen und Bedenken sind daraufhin geäußert worden.

Alle Auszüge aus den Niederschriften sowie die vollständigen Tagesordnungspunkte zu diesem Thema können im Ratsinformationssystem in den entsprechenden Sitzungen nachgelesen werden. Über die Funktion „Volltextsuche“ lassen sich unter dem Schlagwort „Wohnmobil“ alle Beratungen aufrufen. 




Wie geht es nun weiter? 
Eine breite Bürgerbeteiligung ist stets begrüßenswert, denn so können möglichst viele Belange schon am Beginn des Planungsprozesses berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Skizzen im Ausschuss noch nicht um Planungen handelt. 
Wie bei allen politischen Entscheidungen müssen nun auch in der Frage eines möglichen Wohnmobilstellplatzes am Standort 2 die unterschiedlichen Belange berücksichtigt und gegeneinander abgewägt werden. Dabei wird das Gremium unter anderem folgende Aspekte prüfen müssen:
  • Kann ein gleichwertiger Standort für die Sportanlagen im Bereich des Parkbadareals gefunden werden?
  • Welche Kosten sind mit einer Verlegung und ggf. Erweiterung der Sportanlagen verbunden?
  • Können diese Sportanlagen vormittags von den Schulen mitgenutzt werden?
  • Würde sich in diesem Fall der Landkreis an den Kosten beteiligen?
  • Welche Auswirkungen hätte ein Wohnmobilstellplatz an dieser Stelle auf die Anwohner, den Parkbadbetrieb und die Schulkinder?
  • Welche Möglichkeiten der verkehrlichen Erschließung gibt es?
  • Wie gestaltet sich die Ver- und Entsorgung?
  • Mit welchen Kosten ist für die Errichtung der Anlage insgesamt zu rechnen?
  • Welche Auswirkungen hätte ein Wohnmobilstellplatz auf den Kiosk? 

Um nur einige der Beratungsaspekte zu benennen. Es müssen zunächst Angebote eingeholt und verschiedene Abstimmungsgespräche geführt werden. Erst wenn dies geschehen ist, kann sich das Gremium erneut mit der Frage beschäftigen. Im Amtsblatt wird darüber informiert.
Nachdem mit einer erneuten Beratung nicht vor Herbst zu rechnen ist, wurde bislang noch zu keiner offiziellen Bürgerinformationsveranstaltung zu diesem Thema eingeladen. 
In diesem Zusammenhang sei auf die aktuell geltenden Bestimmungen hingewiesen:
Veranstaltungen können aktuell unter anderem nur dann „in Präsenzform im Freien mit bis zu 100 oder in geschlossenen Räumen mit bis zu 50“ stattfinden, wenn es sich um einen von vorneherein „klar begrenzten und geladenen Personenkreis“ handelt. Es darf sich um „kein beliebiges Publikum“ handeln.

Nachdem in der öffentlichen Diskussion verstärkt die Anregung geäußert wird, dass man in Herrieden über mehr als 10 Wohnmobilstellplätze nachdenken sollte, stellt sich die Frage einer Grundsatzentscheidung. Denn bei einem größeren Wohnmobil- oder Campingplatz
sind die grundsätzlichen Angelegenheiten gemeindlicher Planungen betroffen. Aus diesem Grund wird der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung darüber beraten, ob er das Thema „Wohnmobilstellplatz/Campingplatz“ aus dem Ausschuss in seinen Zuständigkeitsbereich ziehen möchte.  

Datenstand vom 08.07.2021 08:18 Uhr