Aktivstradtfest 17./18.07.2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
19. Stadtratssitzung, 07.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bürgermeisterin Jechnerer stellt den aktuellen Stand der Planungen für das Aktivstadtfest am 17./18.07.2021 vor.
Samstag:
- Tag des Fahrrads koordiniert von Bündnis90/Die Grünen u.a. mit Aktionsstand und Codierungsaktion des ADFC und Reparaturcafé
- Gemeinsames Musizieren in der Stiftsbasilika mit der Kolpingsfamilie Herrieden
- Mitmachfitness im Bürgerpark mit den Herrieder Aquathleten um 15.00 Uhr
- Sportler- und Ehrenamtsehrung der Stadt Herrieden ab 17:00 Uhr
- Sommernachtskino mit einem Herrieder Film von Hans Christ um 21:00 Uhr
Sonntag:
- ab 8:00 Uhr: Radtouristikfahrt (16km, 54km oder 80km) der Herrieder Aquathleten und des DAV Sektion Herrieden in Kooperation mit der Stadt Wassertrüdingen
- 10:00 Uhr: Freiluftgottesdienst im Schlosshof mit Pfarrerin Knoch
- 14:00 Uhr: Puppentheater der Kleinkunstbühne Alte Seilerei im Schlosshof (VVK € 5/4* | Tageskasse € 7/6* | Einlass: ab 13:30 Uhr Vorverkauf: Schreibwaren Erl, Vordere Gasse, Herrieden)
- Fahrzeugübergabe und –weihe um 15:00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus in Elbersroth
- Büchereiflohmarkt der Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden
- Fußball-Dart der SG TSV/DJK Herrieden
- Kneipp-Aktion des Kneippvereins AGIL e.V.
- Genussangebote durch unsere heimische Gastronomie
- Marktstände - voraussichtlich: doch verkaufsoffener Sonntag möglich
- Entenwettrutschen des Gewerbe- und Stadtmarketingvereins Herrieden 3000 e.V.
Antwortschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 7. Juli 2021 auf das Schreiben von Gewerbeverein und Stadt Herrieden 29.06.2021:
Ihre Anfrage zu verkaufsoffenen Sonntagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Holzhäuer,
sehr geehrte Frau Schnell,
vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Staatsminister Aiwanger. Diese wurde an das für Handel, Dienstleistungen und Freie Berufe zuständige Referat zur Beantwortung weitergeleitet. Ich kann Ihr Anliegen sehr gut verstehen. Es ist an der Zeit die Belebung der Innenstädte voranzutreiben und Märkte, verbunden mit verkaufsoffenen Sonntagen, tragen hierzu maßgeblich bei. Wir haben gemeinsam mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) ein Rahmenkonzept für Märkte erarbeitet und veröffentlicht (abrufbar auf unserer Website unter: https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Publikationen/Themenblaetter/2021-06-15_Rahmenkonzept_Märkte.pdf).
Seit dem Verfassen Ihrer Anfrage hat sich die Rechtslage für die Durchführung von Märkten in Verbindung mit verkaufsoffenen Sonntagen erfreulicherweise geändert. Diese stellt sich folgendermaßen dar:
Märkte ohne Volksfestcharakter sind nach der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) wieder zulässig. In der letzten Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde der Passus, dass Märkte keine „großen Besucherströme“ anziehen dürfen, gestrichen. Märkte mit überörtlicher Ausstrahlungswirkung sind daher wieder erlaubt. Zur Öffnung des Einzelhandels sind die Besonderheiten des Ladenschlussgesetzes zu beachten. Nach ständiger Rechtsprechung muss es sich um einen Markt mit einem „beträchtlichen Besucherstrom“ handeln um als Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag dienen zu können. Nur unter dieser Voraussetzung ist eine hohe Kundenzahl sichergestellt.
Durch die Änderung der BayIfSMV wurde der von Ihnen kritisierte Konflikt zwischen Infektionsschutz und Ladenschlussgesetz gelöst. Aus diesem Grund ist keine Ausnahmegenehmigung der Kreisverwaltungsbehörde mehr für den verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit einem Markt notwendig.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen helfen konnte und wünsche Ihnen
weiterhin alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Franz Müller
Ministerialrat
Datenstand vom 29.07.2021 09:27 Uhr