Förderung von Marktautomaten für regionale und / oder faire Produkte


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Stadtratssitzung, 07.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 19. Stadtratssitzung 07.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Der KSS-Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.03.2021 mit dem Thema der Förderung von Marktautomaten beschäftigt. Nach der Behandlung im Stadtrat am 05.05.2021 hat sich der Ausschuss in seiner Sitzung am 18.05.2021 erneut mit dem Thema befasst.
 
Der Beschluss des KSS-Ausschusses fasste folgenden Beschluss:

Der KSS-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Förderung der Marktautomaten mit den Ergebnissen aus der heutigen Sitzung zuzustimmen:

  1. Um in den Ortsteilen die Versorgungslage zu verbessern, fördert die Stadt Herrieden die Errichtung von Marktautomaten.
  2. Es werden bis zu 50 % jedoch max. 6.000 Euro der Kosten, die für den Kauf eines Marktautomaten für regionale und/oder faire Lebensmittel anfallen, gewährt. 
  3. Der Automat muss mindestens 6 Jahre betrieben werden. Wird dies nicht eingehalten, müssen die Fördergelder anteilig zurückgezahlt werden.
  4. Im Falle einer Automatenmiete werden jährlich 50% für den Unterhalt (nicht Betriebskosten) max. 1000,-€ jährlich an Förderung gewährt. Der max. Förderzeitraum beträgt im Falle der Automatenmiete 6 Jahre. 
  5. Antragsberechtigt ist ausschließlich der Betreiber. Betreiber können sein: Vereine, Privatpersonen oder Unternehmer aus Herrieden. 
  6. Geht ein Förderantrag bei der Stadt Herrieden ein, wird dies zunächst als Bekanntgabe im Bau- und Verkehrsausschuss und im Amtsblatt angezeigt. Erst in der darauffolgenden Sitzung berät der Bau- und Verkehrsausschuss über den Förderantrag. 
  7. Der Antragsteller muss im Vorfeld sämtliche zur Verfügung stehende anderweitige Fördermöglichkeiten, über die er von der Stadtverwaltung auf Nachfrage informiert wird, nutzen und dies nachweisen.  Diese Fördermittel werden vor Ermittlung der Zuschusshöhe durch die Stadt in Abzug gebracht.
  8. Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass der Bau- und Verkehrsausschuss, nach angemessener Standortanalyse (Automatendichte und Sortiment), den gewählten Standort für sinnvoll erachtet und die Förderung bewilligt. Bei der Prüfung des Antrags spielen der Ortsbezug, die Erstmaligkeit einer Antragsstellung und die Sozialverträglichkeit eine besondere Rolle.
  9. Eine Bewilligung erfolgt nur im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

Rechtliche Würdigung

Diese Art der Förderung stellt keine unerlaubte Wirtschaftsförderung dar.

Diskussionsverlauf

Stadtratsmitglied Alfons Brandl macht darauf aufmerksam, dass die Betreiber des Marktautomaten einen Hauptwohnsitz oder die Betriebsniederlassung in Herrieden haben.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des KSS-Ausschusses mit der Ergänzung aus dem Diskussionsverlauf an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2021 09:27 Uhr