Bauantrag - Neubau Tankstelle mit Fahrergebäude


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Stadtratssitzung, 28.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 7

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau einer Tankstelle mit Fahrergebäude der Firma Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 764, Gemarkung Herrieden im Bebauungsplan Nr. 19 „Gewerbegebiet Rother Straße“, Rother Straße 1.

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 13.04.2021 beraten:

„Formlose Bauvoranfrage für den Neubau einer Tankstelle mit Fahrergebäude der Firma Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 764, Gemarkung Herrieden, Rother Straße 1, im Bebauungsplan Nr. 19 „Rother Straße“.  Das Vorhaben wird vom beauftragten Planer, Herrn Madl, vorgestellt.“



Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme in Aussicht zu stellen, wenn es durch diese Maßnahme zu keiner Erhöhung der Lärmemissionen kommt. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen.“

In der Zwischenzeit ist der Nachweis über die Auswirkungen auf die Lärmemissionen erbraucht. Dieser ist im RIS eingestellt.

Der Sachverhalt wurde in den Sitzungen des BV-Ausschusses am 13.04.2021, 8.06.2021 und am 20.07.2021 beraten.

Folgender Beschluss hat der Stadtrat in der Sitzung am 16.06.2021 gefasst:
„Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an.“  

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im überplanten Gebiet des Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet „Rother Straße“ nach § 30 BauGB. Das Bauvorhaben überschreitet die Baugrenze um ca. 50% in diesem Bereich. Eine Befreiung hiervon kann erteilt werden, da die Grundzüge der Planung nicht   beeinträchtigt sind. 
Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung:
… Die Errichtung eines Lärmschutzwalls (gemäß dem Freiflächenplan vom 15.07.2019 bzw. des Plans des Ing.-Büro Heller vom 04.11.2019) oder der Bau einer Lärm- und Sichtschutzwand nördlich der geplanten Stellplatzfläche (gemäß vom 23.02.2021) wird die schalltechnische Situation verbessern. Die Lärmschutzmaßnahmen sind jedoch aus schalltechnischer Sicht nicht zwingend erforderlich, um die schalltechnischen Anforderungen an den umliegenden schutzwürdigen Nutzungen entsprechend einzuhalten. …. 
Die Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung ist im RIS hinterlegt. 
Die Festsetzung zur Gebäudehöhe werden eingehalten.   

Beschluss

Der Stadtrat erteilt die gemeindliche Einvernahme zum vorgenannten Bauvorhaben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Manfred Niederauer und Max Heller haben wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Dokumente
PEW_Lageplan_Ausbaustufe1_aktuell_PPZ_TFG_Wand (.pdf)

Datenstand vom 16.09.2021 08:10 Uhr