Städteinitiative Tempo 30 für mehr Lebensqualität


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Stadtratssitzung, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 7

Sachverhalt

Der Bayerische Städtetag hat mit seinem Rundschreiben vom 18.08.2021 (Nr. S 149/2021) Folgendes mitgeteilt:

„……das Präsidium des Deutschen Städtetags hat die Initiative der Städte Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm unter dem Motto „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ durch einen Beschluss vom 30.06.2021 positiv begleitet. Das Städtetagspräsidium sieht in der Initiative eine gute Grundlage, für mehr Handlungskompetenzen der Städte bei der Festlegung stadtverträglicher Geschwindigkeiten, die in Modellversuchen erprobt werden sollten. Da zwischenzeitlich weitere Städte der Initiative beigetreten sind, möchte der Deutsche Städtetag die Initiative breiter bekannt machen und auch weiteren Groß-, Mittel- und kleineren Städten die Gelegenheit zum Beitritt ermöglichen.“

Dem Schreiben des Bayerischen Städtetags war das Schreiben des Deutschen Städtetags vom 13.08.2021 nebst Anlage beigefügt.  U. a. hieß es darin:

Städte, die der Initiative ebenfalls beitreten möchten, übermitteln ihre Beitrittserklärung bitte an das Dezernat V – Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr, heike.gruendler@staedtetag.de. Wir sammeln die Informationen und werden über den Stand der Beitritte unter https://www.staedtetag.de/themen/2021/lebenswerte-staedte-durch-angemessene-geschwindigkeiten berichten.
In der Anlage ist die Erklärung abgebildet:

„Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.“

Alle genannten Schreiben mit Anlagen sind im RIS hinterlegt.

Dieses Thema ist in Herrieden bereits seit Jahren in der Diskussion und wird durch verschiedene Initiativen aus der Bürgerschaft und politische Gruppierungen unterstützt. Der Stadtrat mit seinen Ausschüssen hat sich bereits mehrfach mit diesem Thema in unterschiedlichen Kontexten beschäftigt. Bereits 2015 wurde vom Stadtrat im Rahmen der Beratungen zum ISEK einstimmig der Beschluss gefasst, dass Maßnahmen in die Wege geleitet werden sollen, um eine Temporeduzierung in der Altstadt zu erreichen (vgl. Beschluss vom 14.01.2015). 

Diskussionsverlauf

Nach verschiedenen Wortmeldungen aus dem Gremium, stellt Wolfgang Strauß um 19:37 Uhr den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Die Bürgermeisterin gibt dem Antrag statt.
Abstimmungsergebnis: 9 : 9  somit ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr an und beauftragt die Verwaltung, die Beitrittserklärung an den Städtetag zu übermitteln. Der Stadtrat beschließt, dass die Entscheidung über Tempo 30 beim Stadtrat liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist abgelehnt.

Dokumente
Anlage zum RS S 149_2021 (.pdf)
Rundschreiben S 149_2021 (.pdf)

Datenstand vom 02.12.2021 10:05 Uhr