Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Verweis in den Rechnungsprüfungsausschuss


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Stadtratssitzung, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 21. Stadtratssitzung 15.09.2021 ö 10

Sachverhalt

Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Stadtrat vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres auszuweisen. Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung 2020 des Haushalts wird mit den Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Herrieden gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 77 ff KommHV-Kameralistik vorgelegt. 

Die Jahresrechnung 2020 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

Jahresrechnung (31.12.): 
2019
2020
a) Verwaltungshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben: 

27.099.788,50 €
26.571.893,96 €
b)  Vermögenshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben:       
7.378.143,43 €     7.701.570,41 €
 
7.853.868,78 €
c)  Gesamthaushalt:
34.801.358,91 €
34.425.762,74 €
Jahresüberschuss/fehlbetrag:
-323.426,98 €
 10.252,37 €
Die Zuführung vom VerwHH an den VermögensHH beträgt:
5.575.682,88 €
4.321.685,70 €
Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage beträgt: 
               0,00 €

10.252,37 €
Die Sonderrücklage beträgt:
2.474.417,04 €
2.474.417,04 €
Der Schuldenstand betrug: 
   1.931.127,01 €
4.022.558,41 €

Im Haushaltsjahr 2020 wurden zwei Darlehen in Höhe von jeweils 1,2 Mio. € für die Sanierung der Wassergewinnungsanlage Rauenzell und die Ertüchtigung der Zentralkläranlage in Anspruch genommen (Planansatz 2020: 2.477.681,00 €).

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Jahresrechnung 2020 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung zuzuleiten ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2021 10:05 Uhr