Standortfrage KiTa / Soziale Einrichtung im Schrotfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Stadtratssitzung, 01.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 24. Stadtratssitzung 01.12.2021 ö 6

Sachverhalt

In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 14.04.2021 wurde über den B-Plan 15.4 „Schrotfeld“ beraten. Dabei wurde auch die Frage eines KiTa-Standortes diskutiert und folgender Beschluss gefasst: Die Fläche der Variante B/C soll als Potenzialfläche für eine KiTa im B-Plan als eine weitere Option neben Mehrfamilienhäusern festgesetzt werden. 


Nachdem die Lebenshilfe signalisiert hat, dass sie neben einem Neubau für Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung auch den Bau einer KiTa, für die die Lebenshilfe die Trägerschaft übernähme, realisieren würde, stellt sich die Frage, ob auf dem Grundstück Flst. 688 eine Kombination aus Betreutem Wohnen für Menschen mit Behinderung und einer KiTa aus Sicht der Stadt zu begrüßen ist. 


Dafür gilt es zunächst, die Vor- und Nachteile der beiden alternativen KiTa-Standorte zur erörtern: 
  • Vorteile einer KiTa im Bereich des B-Plans 15.4:
  • Fußläufige Erreichbarkeit durch kurze Wege für das Schrotfeld, für angrenzende Wohngebiete und für bislang „unversorgte“ Gebiete wie z.B. Hohenberg 
  • Aufwertung des Wohngebietes durch Nutzungsmischung und attraktives Betreuungsangebot
  • Integration der pädagogischen Einrichtung in ein abgestimmtes städtebauliches Konzept

  • Vorteile einer KiTA auf dem Grundstück Flst. 688 
  • Fußläufige Erreichbarkeit durch kurze Wege für das Schrotfeld und angrenzende Wohngebiete
  • Kein zusätzlicher Hol- und Bringverkehr im Wohngebiet
  • Potenzialfläche für KiTa im Schrotfeld bleibt für andere Bebauung nutzbar. 
Die Verwaltung merkt hierzu an, dass das betroffene Grundstück Flst. 688, Gemarkung Herrieden, nur zum Zwecke des Baus einer KiTa und zum Bau des Wohnheimes an die Stadt Herrieden verkauft wurde. Mehr kann die Verwaltung hierzu in nichtöffentlicher Sitzung mitteilen.

Unter Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden Standorte soll eine Standortentscheidung für den Neubau einer KiTa im Geltungsbereich des B-Plans 15.4 „Schrotfeld“ oder auf dem Grundstück Flst. 688 getroffen werden. 

Beschluss

Der Stadtrat begrüßt das Konzept der Lebenshilfe, das eine Kombination aus Betreutem Wohnen für Menschen mit Behinderung und einer Kindertagesstätte (KiTa) einschließlich einer schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) und einer heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) vorsieht, und beschließt als Standort für den Neubau einer KiTa im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Wohngebietes am Schrotfeld das Grundstück Flst. 688, Gemarkung Herrieden. Auf der Potenzialfläche, die für die KiTa im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 15.4 vorgesehen war, soll ein Konzept für eine soziale/gemeinnützige Einrichtung bzw. eine gemeinschaftliche Nutzung (ggf. in Kombination mit Wohnen, Dienstleistungen, nichtstörenden gewerblichen Nutzungen) entwickelt und umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2022 10:15 Uhr