Bauleitplanung der Stadt Ansbach - Bebauungsplan Nr. CL 6 "Gewerbegebiet Claffheim-Ost"


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 12. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 09.03.2021 ö 7

Sachverhalt

Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (4) BauGB zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und den   Bebauungsplan Nr. CL 6 “Gewerbegebiet Claffheim-Ost (ehemalige Thermoselect-Anlage) mit Festsetzungen zu externen Ausgleichsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 6 (Industriegebiet Brodswinden Ost)“.

Die Stadt Ansbach hat in ihrer Sitzung vom 03.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. CL 6 „Gewerbegebiet Claffheim-Ost“ gefasst und in der Sitzung am 08.02.2021 die Erweiterung des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Nr. CL 6 beschlossen und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gestimmt.
Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, am Verfahren der Bauleitplanung beteiligt werden.

Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Stadt Ansbach unter

https://www.ansbach.de/B5C3%BCrger/Bauen-Wohnen/Bauleitplanung/Aktuelles-Bauleitplanverfahren- eingesehen werden. Einwände bzw. Stellungnahmen sind bis zum 19.03.2021 bei der Stadt Ansbach einzureichen.  

Beschluss

Der BV-Ausschuss hat keine Einwände gegen die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und den   Bebauungsplan Nr. CL 6 „Gewerbegebiet Claffheim-Ost (ehemalige Thermoselect-Anlage) mit Festsetzungen zu externen Ausgleichsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 6 (Industriegebiet Brodswinden Ost)“ der Stadt Ansbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 12:08 Uhr