Bauleitplanung der Stadt Ansbach - Bebauungsplan Nr. CL 6 "Gewerbegebiet Claffheim-Ost"
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 09.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (4) BauGB zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. CL 6 “Gewerbegebiet Claffheim-Ost (ehemalige Thermoselect-Anlage) mit Festsetzungen zu externen Ausgleichsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 6 (Industriegebiet Brodswinden Ost)“.
Die Stadt Ansbach hat in ihrer Sitzung vom 03.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. CL 6 „Gewerbegebiet Claffheim-Ost“ gefasst und in der Sitzung am 08.02.2021 die Erweiterung des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Nr. CL 6 beschlossen und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gestimmt.
Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, am Verfahren der Bauleitplanung beteiligt werden.
Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Stadt Ansbach unter
Beschluss
Der BV-Ausschuss hat keine Einwände gegen die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. CL 6 „Gewerbegebiet Claffheim-Ost (ehemalige Thermoselect-Anlage) mit Festsetzungen zu externen Ausgleichsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 6 (Industriegebiet Brodswinden Ost)“ der Stadt Ansbach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.04.2021 12:08 Uhr