Aufstockung eines Dachgeschosses als zweite Wohneinheit


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 13.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 13. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 13.04.2021 ö 5.4

Sachverhalt

Bauantrag von Herrn Jochen Wenk für die Aufstockung eines Dachgeschosses als zweite Wohneinheit auf Flst. 1331/4, Gemarkung Herrieden, Bayernring 125, im Bebauungsplan Nr. 1 „Herrieden“.

 

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplan Nr. 1 „Stadt Herrieden“ nach § 30 BauGB. Der vorhandene Bebauungsplan Nr. 1 „Stadt Herrieden“ mit der Änderung vom 18.07.1985 sieht für Satteldächer eine Dachneigung von 35 – 42° und eine Kniestockhöhe von 30 cm vor. Hierzu wurden Befreiungen zur Kniestockhöhe bis 50 cm erteilt. Eine Befreiung für eine Kniestockhöhe mit 1,00 m wurde noch nicht erteilt. Die Nachverdichtung bestehender Baugebiete wird sicher positiv gesehen, jedoch sollte diese Nachverdichtung in geordneter Form durch eine erneute Überplanung des Baugebiets erfolgen.    

Diskussionsverlauf

Alle Nachbarn haben ihre Zustimmung zum geplanten Umbau erteilt.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, dass von Seiten der Verwaltung die Überplanung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Herrieden“ in die Wege geleitet werden soll

Abstimmung: 9 : 0

Der BV-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Errichtung eines zweiten Geschosses sowie der Erhöhung des Kniestockes auf 1 m aufgrund der Tatsache, dass das Gebäude an das unmittelbare zusammengebaute Nachbarsgebäude angeglichen wird. Dadurch ergibt sich die gleiche Höhe und somit ist die Kniestockhöhe von 1 m städtebaulich vertretbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Pläne Wenk (.pdf)

Datenstand vom 09.06.2021 10:07 Uhr