LKW Parkplätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 17. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 21.09.2021 ö 4.8

Sachverhalt

In letzter Zeit werden vermehrt LKWs in Wohngebieten abgestellt. Laut StVO § 12 gilt hierbei Folgendes: 
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
  1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
  2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
  3. in Kurgebieten und
  4. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
Die Mitglieder des BV-Ausschusses werden gebeten, sich Gedanken darüber machen, ob und wenn ja, wo die Stadt Herrieden für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t zusätzliche öffentlich zugängliche Stellplätze ausweist. In der nächsten Sitzung des BV-Ausschusses am 26.10.2021 wird dann darüber beraten. 

Datenstand vom 28.10.2021 09:15 Uhr