LKW Parkplätze
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 21.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In letzter Zeit werden vermehrt LKWs in Wohngebieten abgestellt. Laut StVO § 12 gilt hierbei Folgendes:
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
- in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
- in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
- in Kurgebieten und
- in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
Die Mitglieder des BV-Ausschusses werden gebeten, sich Gedanken darüber machen, ob und wenn ja, wo die Stadt Herrieden für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t zusätzliche öffentlich zugängliche Stellplätze ausweist. In der nächsten Sitzung des BV-Ausschusses am 26.10.2021 wird dann darüber beraten.
Datenstand vom 28.10.2021 09:15 Uhr