Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 21.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage von Julian Beck, auf Flst. 713/5, Gemarkung Rauenzell, Nähe Hofwiesenweg.
Herr Julian Beck beabsichtigt ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und mit zwei Vollgeschossen zu errichten. Das Dach soll als Satteldach mit 22 Grad DN und die Garage mit einem Flachdach ausgeführt werden. Die Erschließung kann über das restliche Grundstück erfolgen. Die Zufahrt könnte auch über das Flst. 713/2 gehen, da hier ein Geh- und Fahrtrecht vorhanden ist. Der Verwaltung wurde lediglich ein Entwurf vorgelegt, um eine Aussage zu bekommen, ob grundsätzlich der Bebauung an dieser Stelle zugestimmt werden kann. Ob es nun ein alleine freistehendes Wohnhaus oder ob es letztendlich ein Anbau an das bestehende Wohnhaus werden soll, hängt vom heutigen Beschluss ab.
Aus Sicht der Verwaltung könnte man dies als Ortsabrundung sehen, deshalb wäre das Bauvorhaben vertretbar. Die Einschätzung des Landratsamtes müsste noch eingeholt werden.
Rechtliche Würdigung
Das Grundstück grenzt an die Flächennutzungsplanabgrenzung direkt an. Die Flst. Nr. 713/3 und 713/1 liegen innerhalb der Flächennutzungsplanabgrenzung. Die Fläche müsste im Flächennutzungsplan aufgenommen werden.
Diskussionsverlauf
Um kein weiteres Baurecht zu schaffen, muss das Flst. 713/2 außer Acht gelassen werden.
Beschluss
Der BV-Ausschuss stellt die gemeindliche Einvernahme in Aussicht. Die gesamte Erschließung (Zufahrt, Kanal- und Wasseranschluss) muss ausschließlich über das Flst. 713/5, Gemarkung Rauenzell, erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Dokumente
Rauenzell (.pdf)
Datenstand vom 28.10.2021 09:15 Uhr