Beratung über eine Richtlinie zur Förderung von Lärmschutzmaßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 26.10.2021 ö 9

Sachverhalt

Wie bereits im Zuge zu den Beratungen für das Verkehrskonzept angeregt, hat die Verwaltung eruiert, wie aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen gefördert werden können. Für die Förderung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwand an Grundstücksgrenze) sind Berechnungen durch einen Schallschutzgutachter erforderlich. Diese sind bereits im Zuge des Verkehrskonzeptes in Auftrag gegeben, werden aber erst im kommenden Kalenderjahr zur Verfügung stehen. Daher hat die Verwaltung nun einen Entwurf einer Richtlinie für die Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen ausgearbeitet, der heute beraten werden soll: 


Richtlinie

für die Gewährung von Zuschüssen zum Einbau von Schallschutzfenstern, Schallschutzfenstertüren, schallgedämmten Lüftern und Rollladenkästen


1. Allgemeines

Ziel des Programms ist die Verringerung der Lärmbelastung von Wohnungen an Hauptverkehrsstraßen und damit eine Verbesserung der Wohnqualität. 

2. Gegenstand der Förderung 
Zur Verminderung der Lärmbelastung von Anwohnern an Hauptverkehrsstraßen können von der Stadt Herrieden nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für passive Lärmschutzmaßnahmen gewährt werden. Gefördert wird der Einbau von schalldämmenden Fenstern und Fenstertüren einschließlich erforderlicher schallgedämmter Lüftungselemente und gedämmte Rollladenkästen bzw. die Nachdämmung von Rollladenkästen in schutzwürdigen Räumen. 

3. Antrags- und Zuschussberechtigte 

Antrags- und zuschussberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts für die in ihrem Eigentum stehenden Wohngebäude bzw. Wohnungen. Bei Eigentumswohnungen ist die Zustimmung des Hausverwalters einzuholen. 


4. Rechtsanspruch 

Bei der Förderung von passiven Lärmschutzmaßnahmen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Herrieden. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen besteht nicht. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. 


5. Förderungsvoraussetzungen 

5.1 Anhand von Verkehrszählungen wurden durch den Bau- und Verkehrsausschuss nachstehende Straßenabschnitte für eine Förderung festgelegt:
 
    1. Neunstetterstraße 
    2. Nürnberger Straße  
    3. Ansbacher Straße 
    4. Münchener Straße 
    5. Bahnhofstraße
f.    Hohenberger Straße

Im Anschluss wird sich gegen die Auflistung einzelner Straßen ausgesprochen. Stattdessen sollen Anwohner in Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen, z. B. mind. 3500 Autos antragsberechtigt sein. Wenn eh ein Lärmgutachten vorliegt, kann eine Differenzierung erfolgen. Dies gilt in gleicher Weise für die Außenorte.

5.2 Anforderungen an die einzubauenden Schallschutzeinrichtungen 


Schalldämm-Maß des eingebauten Fensters

     


Rw´40-44 dB oder höher (Schallschutzklasse IV gemäß VDI-Richtlinie 2719) 

Wärmedurchgangskoeffizient der gesamten Fensterkonstruktion 


UW 1,3 W/m²K 
Lüfter Einfügungsdämm-Maß 

Rw´> 42 dB 
Rollladenkästen 
Rw´> 40 dB 



5.3 Ausschlusskriterien 
  1. Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits begonnen wurden 
  2. Inanspruchnahme von öffentlichen Zuschüssen aus anderen Förderprogrammen 
  3. wenn die einzubauenden Fenster bzw. Fenstertüren aus Tropenhölzern gefertigt werden 
  4. wenn die vorhandenen Fenster und Fenstertüren bereits den Ansprüchen an die Schalldämmung genügen 


6. Förderumfang 

6.1 Gefördert wird ausschließlich der Einbau von 

  1. Schallschutzfenstern und –fenstertüren in Aufenthaltsräumen 
  2. schallgedämmten Lüftern in Aufenthaltsräumen 
  3. schallgedämmten Rollladenkästen oder die schalltechnische Nachbesserung der vorhandenen Rollladenkästen mit Dämmmaterial 

Ausgenommen sind Fenster, Fenstertüren, Lüfter und Rollladenkästen auf der straßenabgewandten Seite. (Als Aufenthaltsräume gelten Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Wohnküchen > 12m²)

6.2 Die Förderung erfolgt anteilig und beträgt höchstens 50 % der nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen, jedoch nicht mehr als 5.000 € (inkl. MwSt.) je Wohneinheit. 
Die Summe der förderfähigen Kosten ist im Einzelnen auf die Summe folgender Festbeträge (inkl. MwSt.) begrenzt: 

  1. Lärmschutzfenster oder – fenstertüren       300 €/m² (Maße der lichten Maueröffnung) 
  2. Schallgedämmte Lüfter:         300 €/Stck. 
  3. Rollladenkästen                 250 €/Stck. (Ersatz oder schalltechnische Nachbesserung) 



7. Förderverfahren/Antragsstellung 

7.1 Vorprüfung 
Vor Antragsstellung wird geprüft, ob das Anwesen, an den unter Pkt. 5.1 genannten Straßenzügen liegt.   

7.2 Antragsstellung 
Die Anträge sind schriftlich an die Stadt Herrieden, Abteilung Baurecht zu richten. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: 

  1. Lageplan des Hauses 
  2. Ansichtspläne des Hauses oder Fotos der Gebäudeseiten mit förderfähigen Fenstern 
  3. Grundrisspläne mit Angaben zur Nutzung der Räume, Breite und Höhe der Fenster für die ein Zuschuss beantragt wird, Position der Schalldämmlüfter und Rollladenkästen 
  4. Verbindlicher Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs mit Prüfzeugnis der einzubauenden Fenster bzw. Fenstertüren, Schalldämmlüfter und Rollladenkästen. 
  5. Für denkmalgeschützte Gebäude eine Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde 

7.3 Bedingungen 

  1. Erst nachdem der entsprechende Zuschuss per Bescheid bewilligt worden ist, darf der Antragsteller die beantragten Schallschutzmaßnahmen beauftragen. 
  2. Die Auszahlung eines bewilligten Zuschusses erfolgt nur dann, wenn der Antragsteller innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Förderzusage die Originalrechnung mit Zahlungsnachweis und eine Bestätigung des Fachbetriebes über die sachgemäße bautechnische Ausführung der geförderten Maßnahme bei der Stadt Herrieden vorlegt. 
  3. Die Stadt Herrieden behält sich eine abschließende Überprüfung vor Ort vor. 


8. Inkrafttreten 

Diese Richtlinie tritt am xx.xx.xxxx in Kraft. 

Herrieden,



Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin 

 

Diskussionsverlauf

  • Stadtratsmitglied Armin Jechnerer regt an, dass der Lärmschutz an der Autobahn mit aufgenommen werden soll.
  • Außerdem soll ein Budget für die Haushaltsplanungen festgesetzt werden. 
Nach Vorliegen des Lärmgutachtens können die Fördervoraussetzungen differenziert formuliert werden.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt auf Grundlage der heutigen Beratungen soll die Richtlinie für die weiteren Beratungen überarbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2021 09:47 Uhr