Antrag auf Förderung eines Marktautomaten im Ortsteil Rauenzell


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 26.10.2021 ö 10

Sachverhalt

Am 08.07.2021 ist in der Stadtverwaltung Herrieden der Antrag auf Förderung eines Marktautomaten im Ortsteil Rauenzell vom 1. Vorsitzenden Karl-Heinz Heumann von der Gmahaus GbR eingegangen. 

Die Gmahaus GbR plant die Aufstellung und den Betrieb des Verkaufsautomaten mit regionalen Produkten in der Nähe des Eingangs vom Gemeinschaftshaus in Rauenzell. 
Ferner soll der Automat von einem regionalen Verkaufsautomatenanbieter erworben werden. 

Der Antrag ist im RIS hinterlegt. 

Laut Stadtratsbeschuss vom 05.05.2021 gewährt die Stadt Herrieden auf Grundlage der Zuschussrichtlinie für Vereine einen Zuschuss in Höhe 50 % jedoch von maximal 6.000 € der Investitionskosten für die Errichtung eines Marktautomaten. Der Antragssteller muss im Vorfeld sämtliche zur Verfügung stehende anderen Fördermöglichkeiten nutzen und dies nachweisen. Diese Fördermittel werden vor Ermittlung der endgültigen Zuschusshöhe durch die Stadt Herrieden in Abzug gebracht. 
Der Automat muss mindestens 6 Jahre betrieben werden. Wird dies nicht eingehalten, müssen die Fördergelder anteilig zurückgezahlt werden.

In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 21.09.2021 wurde der Antrag bereits als Bekanntgabe dem Gremium vorgestellt. 

Finanzielle Auswirkungen

HH-Jahr 2022:         50 % der Investitionskosten jedoch maximal 6.000 €.

Beschluss

Der Bau- und Verkehrsausschuss gewährt der Gmahaus GbR für den Kauf und die Aufstellung eines Verkaufsautomaten mit regionalen und/oder fairen Produkten in der Nähe des Eingangs des Dorfgemeinschaftshauses in Rauenzell, einen Zuschuss von 50 % jedoch maximal 6.000 € der Investitionskosten. 
Der Antragssteller muss im Vorfeld sämtliche zur Verfügung stehende anderen Fördermöglichkeiten nutzen und dies nachweisen. Diese Fördermittel werden vor Ermittlung der endgültigen Zuschusshöhe durch die Stadt Herrieden in Abzug gebracht. Der Automat muss mindestens 6 Jahre betrieben werden. Wird dies nicht eingehalten, müssen die Fördergelder anteilig zurückgezahlt werden.
Der Zuschuss wird nach Vorlage der Investitionskosten und nach Inbetriebnahme des Automaten ausbezahlt, sobald im Haushalt der Stadt Herrieden die entsprechenden Mittel bereitgestellt wurden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Dokumente
Zuschussantrag (.pdf)

Datenstand vom 08.12.2021 09:47 Uhr