Außenspielbereich KiTa Oberschönbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 26.10.2021 ö 11

Sachverhalt

Die Nutzung des öffentlichen Spielplatzes durch die KiTa Oberschönbronn wurde bei der Kindergartenaufsicht und der KUVB angefragt. Folgenden Antworten hat die Stadt Herrieden erhalten:

KUVB:
Sehr geehrter Herr Winterott,

wie telefonisch besprochen, gerne auch noch eine schriftliche Rückmeldung zu Ihrer Anfrage.

Grundsätzlich kann ein Spielplatz im Umfeld durch eine Kindergartengruppe genutzt werden. Die Vorkehrungen sind analog einer anderen Exkurs oder Ausflug notwendig, wie z.B. Erste-Hilfe-Material. Es ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vorab festzulegen, welche möglichen Gefährdungen auf dem Spielplatz vorliegen. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob alle Spielgeräte für die Kindergartengruppe geeignet sind oder ob ggf. Geräte nicht verwendet werden dürfen, ebenso ist die Anzahl des Betreuungspersonals für den Ausflug zum Spielplatz festzulegen.

Eine Einzäunung ist ebenfalls im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Diese ist insbesondere dann notwendig, wenn besondere Gefährdungen außerhalb des Spielplatzes vorliegen, wie z.B. Gewässer, frequentierter Straßenverkehr. Sollte der Spielplatz im Rahmen der Betriebserlaubnis der KiTa als Außenflächen genutzt werden, ist eine Einzäunung ebenso notwendig.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen


Bastian Selig
Aufsichtsperson

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Geschäftsbereich I Prävention

Kommunale Unfallversicherung Bayern
Bayerische Landesunfallkasse
Ungererstraße 71
80805 München“



Fachaufsicht Landratsamt:

Stellungnahme zur telefonischen Anfrage der Stadt Herrieden vom
19.10.2021 zur Möglichkeit der Mitnutzung des öffentlichen Spielplatzes in Oberschönbronn für die Kindertageseinrichtung

Nach Mitteilung der Stadt Herrieden gibt es die Überlegung, den gegenüber der Kindertageseinrichtung in Oberschönbronn gelegenen öffentlichen Spielplatz mitzunutzen. Für die Sitzung des Bauausschusses wird eine Stellungnahme der Fachaufsicht
benötigt.

Wir fordern gemäß unserer Qualitätsstandards einen Außenbereich von 10 m2 pro Kind. Für die Einrichtung in Oberschönbronn bedeutet das eine Außenspielfläche von 370 m2. Im Außenbereich soll das Interesse der Kinder an der Umwelt und der Natur geweckt werden. Hier können unmittelbar Beziehungen zu Pflanzen und Tieren aufgebaut,
Sand, Steine und Wasser, Wind und Regen, Sonne und Schatten erlebt werden. Außenspielflächen sollen möglichst naturnah gestaltet sein, dem Bewegungs- und Forschungsdrang dienen, aber auch Rückzugsmöglichkeiten bieten.

Da es in der Kindertageseinrichtung in Oberschönbronn keinen Mehrzweckraum in entsprechender Größe gibt, muss dem Bewegungsdrang und der in der AVBayKiBiG festgeschriebenen Bewegungserziehung und der Gesundheitsbildung durch einen Außenbereich in ausreichender Größe Rechnung getragen werden. Das bedeutet, dass ein für die dort betreuten Kinder ausschließlich nutzbarer, gut erreichbarer und bestenfalls auch eigenständig bespielbarer Außenbereich vorhanden sein muss.

Die ausschließliche Nutzung des öffentlichen Spielplatzes erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Gegen eine Mitnutzung spricht nichts, sofern die sicherheitsrechtlichen Bedingungen (Geeignetheit der Spielgeräte für die jeweilige Altersgruppe, keine Gefährdung durch z.B. herumliegenden Müll, o.ä.) und die Aufsichtspflicht gewährleistet werden können.

Ansbach, 20.10.2021
Landratsamt Ansbach
SG 21

Volland“

Diskussionsverlauf

Mit der Kita-Leitung soll gesprochen werden, damit die Leitung den Bedarf formulieren kann. Das Thema wird in der Bürgerversammlung angesprochen. Ortssprecher Walter Weckerlein soll vorab informiert werden und in den Haushaltsberatungen sollen Gelder aufgenommen werden.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, dass im Januar die Kindergartenleitung und der Geschäftsführer über ein Gesamtkonzept beraten sollen. Im Haushalt sollen Gelder eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2021 09:47 Uhr