Neubau einer Produktions- u. Logistikhalle mit Sozialräumen, Erweiterung einer Lagerhalle
Daten angezeigt aus Sitzung:
20. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 07.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau einer Produktions- u. Logistikhalle mit Sozialräumen und Erweiterung einer Lagerhalle von GIMA Gipser- u. Malerbedarf GmbH & Co. Groß- und Einzelhandels KG, Herrn Roman Zahner auf Flst. 620, Gemarkung Neunstetten, Windmühlstraße 11 in Neunstetten.
Der Entwässerungs- und Grünordnungsplan wird nachgereicht.
Rechtliche Würdigung
Die vorgesehene Baufläche für den Neubau einer Lagerhalle liegt zu ca. 1/3 innerhalb der Abgrenzung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans. Der restliche Teil des Neubaus einer Lagerhalle, die Erweiterung der bestehenden Lagerhalle und der Neubau der Produktionshalle liegen außerhalb des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes, jedoch innerhalb der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit der Festsetzung „Gewerbliche Baufläche“. Für den Gewerbebereich der Firma Gima besteht kein Bebauungsplan, die vorhandenen Bauvorhaben wurden im Rahmen des § 34 BauGB genehmigt. In wieweit die weitere Erweiterung der Firma Gima im Rahmen des § 34 BauGB genehmigt wird, liegt im Entscheidungsbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Ansbach.
Die Verwaltung schätzt die rechtliche Situation so ein, dass ein B-Plan Verfahren eingeleitet werden muss.
Beschluss
Der BV-Ausschuss begrüßt das Vorhaben und empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme unter der Voraussetzung zu erteilen, dass der Antragsteller einen Vorhabenbezogenen B-Plan erstellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Stefan Beckenbauer ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.
Datenstand vom 01.02.2022 08:15 Uhr