Einbahnstraßenregelung - Vordere Gasse Richtung Hintere Gasse


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 20. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 07.12.2021 ö 10

Sachverhalt

In Ergänzung der aktuell bestehenden Einbahnstraßenregelung in der Hinteren Gasse soll diese nun probeweise für 6 Monate auf die Verbindungsstraße Vordere Gasse Hintere Gasse (an der Sparkasse) ausgedehnt werden. Dieses Vorgehen ist mit dem Verkehrsplaner Herrn Ulzhöfer und dem Erschließungsplaner Herrn Willi Heller abgestimmt und für i. O. befunden worden. Dadurch wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert.

Beschluss

Der BV-Ausschuss stimmt der Ausdehnung der Einbahnstraßenregelung auf den Bereich zwischen Vordere Gasse und Hintere Gasse (an der Sparkasse) probeweise für 6 Monate zu. Die Einbahnstraßenregelung erlaubt das Abbiegen von der Vorderen Gasse bzw. dem Marktplatz Richtung Hintere Gasse. Nach 6 Monaten soll die Situation noch einmal neu bewertet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 01.02.2022 08:15 Uhr