Änderung der Benutzungsordnung des Stadtschlosses


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales, 16.03.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die Benutzungsordnung des Stadtschlosses wurde angepasst. Alle Bezeichnungen wurden entweder auf beide Geschlechter (z. B. „Bürgerinnen und Bürger“) umformuliert, oder durch das generische Neutrum (z. B. „Mietende“) ersetzt. Der Hinweis auf den Verzicht geschlechterspezifischer Formulierungen auf Seite 9 wurde entfernt. Weiterhin liegt inzwischen die weitere brandschutzrechtliche Begutachtung des Reliefzimmers vor, sodass die maximale Anzahl der Gäste in diesem Raum auf 45 erhöht werden konnte und zwei neue Möblierungspläne (Trauung und Schulung) aufgenommen werden konnten.

Die Sonderkonditionen unter 7.1 wurden um folgende Sätze ergänzt:

Von der Stadt genehmigte Gottesdienste der Herrieder Kirchen unter freiem Himmel im Bürgerpark, oder auch im Rahmen freier Kapazitäten im Schlossinnenhof, sind von der Mietzahlung befreit. Eventuell anfallende Hausmeister-, Strom- oder weitere Verbrauchskosten sind zu tragen.“ Diese Maßnahme trägt zur Belebung des Bürgerparks bei und verringert den administrativen Aufwand. Für Auf- und Abbau einer Stromversorgung durch den Hausmeister inkl. Stromverbrauch werden pauschalisiert 20,00 € berechnet.

Finanzielle Auswirkungen

Für Veranstaltungen im Bürgerpark werden laut Gebührenordnung 120,00 € verlangt. Bisher wurden maximal 3 – 4 Gottesdienste pro Jahr im Bürgerpark durchgeführt. Die Befreiung hat einen Gegenwert von ca.  480,00 € bis 720,00 € pro Jahr.

Dokumente
Nutzungsbedingungen Stadtschloss Herrieden online (.pdf)

Datenstand vom 19.05.2021 09:35 Uhr