Ergänzung der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales, 16.03.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden wurde aufgrund des Auftrages aus der Stadtratssitzung vom 13.01.2021 überarbeitet. Die bisherige Zuschussrichtlinie war zu sehr auf die Förderung der Sportvereine ausgerichtet. Dem im RIS hinterlegten Entwurf wurde dies abgeändert, so dass nun alle Vereine Zuschussanträge entsprechend der Zuschussrichtlinie stellen können.
Die vorgenommenen Veränderungen sind im Text der Zuschussrichtlinie mit roter Farbe hinterlegt.

Darüber hinaus regt die Verwaltung folgende Ergänzung der Zuschussrichtlinie an:
Um vorrangig die Ortsteile zu stärken, gewährt die Stadt Herrieden zur Errichtung eines Marktautomaten in einem Ortsteil bis zu 50% jedoch max. 6.000 Euro der Investitionskosten. Der Antragsteller muss im Vorfeld sämtliche zur Verfügung stehende anderweitige Fördermöglichkeiten nutzen und dies nachweisen. Diese Fördermittel werden vor Ermittlung der Zuschusshöhe durch die Stadt in Abzug gebracht. Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass der Bau- und Verkehrsausschuss den Marktautomaten in Anbetracht der Anzahl der bereits vorhandenen Automaten im jeweiligen Ortsteil und den gewählten Standort für sinnvoll erachtet.
Eine Bewilligung erfolgt nur im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

Beschluss 1

Der KSS-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, unter Vorbehalt der Prüfung der unerlaubten Wirtschaftsförderung, folgende Ergänzung in die Zuschussrichtlinie aufzunehmen:

               Marktautomat für regionale und/oder faire Lebensmittel:
Um vorrangig die Ortsteile zu stärken, gewährt die Stadt Herrieden zur Errichtung eines Marktautomaten für regionale und/oder faire Lebensmittel bis zu 50 % jedoch max. 6.000 Euro der Investitionskosten. Jedoch muss der Antragsteller im Vorfeld sämtliche zur Verfügung stehende anderweitige Fördermöglichkeiten nutzen und dies nachweisen. Diese Fördermittel werden vor Ermittlung der Zuschusshöhe durch die Stadt in Abzug gebracht.
Eine weitere Fördervoraussetzung ist, dass der Bau- und Verkehrsausschuss, nach angemessener Standortanalyse (Automatendichte und Sortiment), den gewählten Standort für sinnvoll erachtet.
Außerdem muss der Automat 6 Jahre betrieben werden. Wird dies nicht eingehalten, müssen die Fördergelder anteilig zurückgezahlt werden.
Eine Bewilligung erfolgt nur im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der KSS-Ausschuss stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden zu und empfiehlt dem Stadtrat, diesen ebenfalls zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden (.pdf)

Datenstand vom 19.05.2021 09:35 Uhr