Gebührenordnung für die Nutzung des Stadtschlosses


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales, 19.10.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.05.2019 unter TOP 4 über die aktuell gültige Nutzungs- und Gebührenordnung für das Stadtschloss beraten und diese beschlossen. In dieser Sitzung wurde ebenso besprochen, dass die Gebührenordnung nach ca. 1 Jahr noch einmal überprüft werden soll. Herr Stümmler wurde nun gebeten, für diese Sitzung eine entsprechende Vorlage zur Vorberatung und Beschlussempfehlung für den Stadtrat auszuarbeiten.

Herr Stümmler übermittelte hierzu folgenden Text:
Die Benutzungsordnung für das Stadtschloss Herrieden legt die grundsätzlichen Vertragsbedingungen zur Nutzung und Anmietung des Stadtschlosses fest. Bei der Anmietung mussten bisher folgende Nutzungsarten unterschieden werden:
  • Sitzungen der Stadt Herrieden und seiner Gremien
  • Sitzungen und Tagungen, in welchen die Stadt Herrieden als Gastgeber fungiert
  • Trauungen durch das Standesamt Herrieden
  • Sonstige Veranstaltungen der Stadt Herrieden 
  • Anmietungen durch Firmen
  • Anmietungen durch private Nutzer und Vereine für Feierlichkeiten und Sitzungen
  • Anmietungen für kulturelle Veranstaltungen
  • Gottesdienste im Bürgerpark

Im Stadtgebiet Herrieden gibt es weitere Anbieter von Lokalitäten und Sälen. Es ist daher der Stadt nicht gestattet, ein durch Steuergelder saniertes Objekt in Konkurrenz zu wirtschaftlich tätigen Unternehmen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Um das Stadtschloss dennoch auch als „Bürgerschloss“ verfügbar zu machen, wurden Vergünstigungen und Ausnahmen geschaffen: So dürfen ortsansässige Vereine für Veranstaltungen mit Fest- und Versammlungscharakter einmal jährlich den Ratssaal vergünstigt nutzen. Firmen können das Reliefzimmer inkl. Getränke und Kaffee in einem vereinfachten Verfahren für werktägliche Besprechungen nutzen. Für Kulturveranstaltungen gelten 10% der erzielten Eintrittspreise als Miete, um trotz der Unwägbarkeiten einer öffentlichen Ticketveranstaltung das Stadtschloss attraktiv für solche Veranstaltungen zu machen. Um aber zu vermeiden, dass mit „Null-Euro-Tickets“ das Stadtschloss kostenfrei benutzt wird und die Stadt für Strom usw. aufkommen müsste, wurde festgelegt, dass trotz der 10%-Regelung mindestens der Mietpreis des Ratssaales zu begleichen sei. (derzeit 370.- €)

In der Sitzung vom 22.05.2019 hat der Stadtrat in öffentlicher Sitzung unter TOP 4 die Benutzungsordnung des Stadtschlosses diskutiert und beschlossen. Hierbei wurde unter 7.1. der folgende Passus eingefügt: „Für Vereine des Stadtgebiets Herrieden inklusive Ortsteile entfällt die Mindestgebühr.“ Das bedeutet, dass öffentliche Kulturveranstaltungen ohne Eintrittspreis hinsichtlich Nutzung des Schlosses vollständig zu Lasten der Stadt Herrieden gehen. 
Die Verwaltung schlägt daher folgenden Kompromiss vor: 
Änderungen im Einzelnen:

Punkt 7.1 alt:

7.1 Sonderkonditionen:
Eingetragene Vereine aus dem Stadtgebiet Herrieden können einmal jährlich im Rahmen freier Kapazitäten den Ratssaal und/oder Reliefzimmer für Veranstaltungen mit Tagungs- bzw. Versammlungscharakter (z.B. Jahreshauptversammlung, Ehrungsabend) vergünstigt nutzen. (Es wird nur die Strom- und Reinigungspauschale erhoben. Gewünschte Sonderleistungen und Kaution sind zu zahlen)
Kulturveranstaltungen haben als Raummiete 10% der erzielten Eintrittspreise, mindestens aber die Miete für den Ratssaal mit Empore gem. Anlage 2, Nr. 1 zu bezahlen. Dies gilt auch bei Nutzung des gesamten Gebäudes. Sonderleistungen und Kaution sind extra zu zahlen. Für Vereine des Stadtgebiets Herrieden inklusive Ortsteile entfällt die Mindestgebühr. 
Die Stadt Herrieden behält sich vor, im Einzelfall die Anzahl der Gäste während der Veranstaltung zu überprüfen. 
Von der Stadt genehmigte Gottesdienste der Herrieder Kirchen unter freiem Himmel im Bürgerpark, oder auch im Rahmen freier Kapazitäten im Schlossinnenhof, sind von der Mietzahlung befreit. Eventuell anfallende Hausmeister-, Strom- oder weitere Verbrauchskosten sind zu tragen.

Punkt 7.1 neu:

7.1 Sonderkonditionen:
Eingetragene Vereine aus dem Stadtgebiet Herrieden können einmal jährlich im Rahmen freier Kapazitäten den Ratssaal und/oder Reliefzimmer für Veranstaltungen mit Tagungs- bzw. Versammlungscharakter (z.B. Jahreshauptversammlung, Ehrungsabend) vergünstigt nutzen. (Es wird nur die Strom- und Reinigungspauschale erhoben. Gewünschte Sonderleistungen und Kaution sind zu zahlen)
Kulturveranstaltungen haben als Raummiete 10% der erzielten Eintrittspreise, mindestens aber die Miete für den Ratssaal mit Empore gem. Anlage 2, Nr. 1 zu bezahlen. Dies gilt auch bei Nutzung des gesamten Gebäudes. Sonderleistungen und Kaution sind extra zu zahlen. Für Vereine des Stadtgebiets Herrieden inklusive Ortsteile gilt als Gebühr die Strom- und Reinigungspauschale wie unter Absatz 1. 
Die Stadt Herrieden behält sich vor, im Einzelfall die Anzahl der Gäste während der Veranstaltung zu überprüfen. 
Von der Stadt genehmigte Gottesdienste der Herrieder Kirchen unter freiem Himmel im Bürgerpark, oder auch im Rahmen freier Kapazitäten im Schlossinnenhof, sind von der Mietzahlung befreit. Eventuell anfallende Hausmeister-, Strom- oder weitere Verbrauchskosten sind zu tragen.

Finanzielle Auswirkungen

Die neue Regelung verhindert eine Saalvergabe für 0.- € für öffentliche Veranstaltungen. Gleichzeitig werden ortsansässige kulturschaffende Vereine begünstigt. Derzeit beträgt die Mindestmiete des Saales 370.- €, die Strom- und Reinigungspauschale nur 130.- €.

Diskussionsverlauf

Die Bürgermeisterin trägt die Konzeptidee „Kultur im Schloss“ vor. Frau Schwander berichtet vom Trägerkreis Stiftsbasilika. Dieser erstellt ein Programm. Der Erlös geht an die Stadt. Wiederum zahlt auch die Stadt ein entstandenes Defizit. Die Bürgermeisterin kann sich ein ähnliches Konzept wie bei den Stiftsbasilika-Konzerten vorstellen. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales soll das Thema behandelt werden.
Aus dem Gremium kommt der Hinweis, dass bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Kosten für die Saalnutzung erhoben werden sollten?

Beschluss

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Stadtrat, die Änderung der Benutzungsordnung des Stadtschlosses Herrieden wie im Sachverhalt dargestellt zu beschließen (ohne 10 %-Regelung des Kartenerlöses für Herrieder Vereine).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2022 15:01 Uhr