Beratung über mögliche Flächen für PV-Freiflächenanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses, 16.11.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung werden die Beratungen aus der Sitzung vom 29.06.2021 zur PV-Freiflächenanalyse fortgesetzt. 

In der Ausschusssitzung vom 24.11.2020 hat das Gremium über eine Überarbeitung der Potentialflächenanalyse aus dem Jahr 2010 beraten. In dieser Sitzung hat Herr Dr. Fugmann vom Regionalen Planungsverband ein Impulsreferat gehalten und Fragen aus dem Gremium beantwortet. 
Im Ergebnis fasst das Gremium einstimmig folgenden Beschluss: 
Der UEL-Ausschuss beschließt folgende Vorgehensweise:
  1. die Verwaltung wird beauftragt, Angebote einzuholen. Die bisherige PV-Freiflächenanalyse soll überarbeitet werden.
  2. Das Gremium soll in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die Fragen: „Wo“, „Wie viele“ und „Wie“ intern abklären und bearbeiten. Die Ergebnisse sollen dann in die Überarbeitung der neuen Analyse mit einfließen.
Mit den Fragen nach dem „Wie viele“ und „wie“ hat sich das Gremium zwischenzeitlich beschäftigt und dazu den „Kriterienkatalog der Stadt Herrieden für die Genehmigung von PV-Freiflächen-Anlagen“ erarbeitet. Hierbei wurde Grundsätzliches (I.) geregelt, die Begrenzung des Zubaus an Freiflächen-Photovoltaik sowie des maximalen Zubaus (II.) insgesamt festgelegt und Kriterien für den Bau von Freiflächen-PV-Anlagen (III.) definiert (siehe unten). 

Aufgrund der Rückmeldungen aus den Fraktionen im Vorfeld der Sitzung muss heute diskutiert werden, 
  • ob eine flächenscharfe Potentialflächenkarte als Grundlage für die Behandlung von Bauanträgen erstellt werden soll, bzw. welche Rolle die Potentialflächenkarte bei der Behandlung von Bauanträgen spielen soll und
  • wie mit Bauanträgen grundsätzlich umgegangen werden soll, auch wenn sie sich auf Flächen beziehen, die aufgrund der Potentialflächenkarte für PV-Freiflächen nicht empfohlen werden. 

Für die Erstellung der Potentialflächenkarte wurden durch das beauftragte Büro Klärle folgende Kriterien zugrunde gelegt:

Kriterienkatalog Standortanalyse Freiflächen-Photovoltaik
Stadt Herrieden

  1. Ausschlussgebiete / Schutzgebiete 
Gebietskategorien, in denen die Errichtung und der Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.

Ausschlussgebiete aus tatsächlichen Gründen 
  • Siedlungsflächen
  • Infrastruktur (z.B. Straßen)
  • Wasserflächen 
  • Waldflächen

Ausschlussgebiete aus rechtlichen Gründen
  • Biotope 
  • Wasserschutzgebiete (Zone I)
  • Überschwemmungsgebiete (HQ100)
  • Geschützte Landschaftsbestandteile 

  1. Restriktionen 
Gebietskategorien, in denen Restriktionen vorliegen, die sich nur bedingt für die Errichtung von Freiflächen-PVA eignen und daher aus regionalplanerischer Sicht nach Möglichkeit nicht in Anspruch genommen werden sollten.
  • FFH-Gebiete
  • Vogelschutzgebiete
  • Wasserschutzgebiete (Zone II)
  • Bodendenkmäler
  • Landschaftliche Vorbehaltsgebiete (Regionalplan)
  • Vorranggebiete für Bodenschätze (Regionalplan) 
  • Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze (Regionalplan)
  • Vorranggebiete für Hochwasserschutz (Regionalplan) 
  • Trenngrün (Regionalplan) 

  1.  Standortkriterien
Gebietskategorien, die aus städteplanerischer Sicht in besonderem Maße beachtet werden sollten. 
  • Landschaftsbild: Freihaltung der Talhänge (Altmühl und Wieseth) 
  • Landwirtschaftliche Qualität der Böden: Flächen mit hoher Acker- und Grünlandzahl 


Frau Urban vom Büro Klärle steht in der heutigen Sitzung den Gremiumsmitgliedern für Fragen zu den Kriterien zur Verfügung, indem sie online zugeschaltet wird.

Die ausführliche Analyse ist der Präsentation zu den Beratungen in der 8. Sitzung des UEL-Ausschusses vom 29.06.2021 zu entnehmen.
Als Ergebnis dieser Analyse wurde zur weiteren Beratung folgende Karte präsentiert.

Laut Landesentwicklungsprogramm Bayern (Grundsatz 6.2.3) sollen Freiflächen-Photovoltaikanlagen möglichst an vorbelasten Standorten (hierzu zählen z.B. Standorte entlang von Infrastruktureinrichtungen Verkehrswege, Energieleitungen etc. oder Konversionsstandorte - bei uns also vor allem entlang der Autobahn) realisiert werden. Wenn ein Bebauungsplan aufgestellt wird, werden diese Aspekte im Beteiligungsverfahren von der Regional- und Landesplanung eingebracht, die auch entsprechend zu berücksichtigen sind.
Wird also ein Bauantrag für eine Fläche, bei der es sich nicht um vorbelasten Standort handelt, auf den Weg gebracht, ist in der Regel eine Standortalternativen-Prüfung erforderlich. Durch diese muss nachgewiesen werden, dass es keine alternativen vorbelasteten Standorte gibt und die Planung im Vergleich zu anderen Flächen geringstmögliche Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild hat.

Für potentielle Antragssteller ist es somit auch aus diesem Grund hilfreich, welche Flächen grundsätzlich als Potentialflächen für PV-Freiflächenanlagen in Betracht kommen und welche nicht.
Gleichzeitig gibt es gute Gründe, die gegen eine flächenscharfe Ausweisung von Potentialflächen sprechen, u.a. behält sich die Kommune Abwägungsspielraum für die Fälle vor, in denen Kriterien miteinander in Konkurrenz stehen. Zur Erläuterung sei folgendes Beispiel angeführt: Eine Fläche weist eine hohe Bodenpunktzahl auf und fällt damit eigentlich als Potentialfläche aus. Liegt diese Fläche allerdings an einem vorbelasteten Standort, könnte das Gremium die beiden Kriterien gegeneinander abwägen. 

Daher erscheint es nach Rücksprache mit dem Büro Klärle durchaus überlegenswert, ob die Potentialflächenkarte so gestaltet wird, dass sie als Orientierung dient. 
D.h. Standorte, die unstrittig alle Kriterien erfüllen, können markiert werden, wobei von einer grundstücksscharfen Markierung abzuraten ist.

Durch das Büro Klärle wurden folgende Flächen für die weiteren Beratungen zugrunde gelegt:



Folgende Flächen wurden von den Fraktionen begrüßt:
Nr. 6 (zum Teil nur Teilflächen)
Nr. 11 (zum Teil nur für Teilflächen)
Nr. 13 (alle nur für Teilflächen)
Nr. 14  
Nr. 16 (alle nur für Teilflächen)
Nr. 17

Folgende Flächen könnten darüber hinaus aus Sicht der Verwaltung im zweiten Schritt beraten werden: 
Nr. 4 
Nr. 8

In einem dritten Schritt könnte darüber hinaus aus Sicht der Verwaltung über Teile folgender Flächen beraten werden: 
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 5
Nr. 9
Nr. 10

Folgende Flächen wurden im Vorfeld durch die Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:
Nr. 3
Nr. 7
Nr. 12
Nr. 15
Nr. 18

Folgende Vorgehensweise empfiehlt sich aus Sicht der Verwaltung: 
Bereiche, in denen sich unstrittige Potentialflächen befinden, sollen in der Potentialflächenkarte auf geeignete Weise – nicht grundstücksscharf – gekennzeichnet werden. 

Die Flächen werden mit einem x oder einem o markiert.
Abstimmung: 8: 0
Somit einstimmig beschlossen.

Bei allen Bauanträgen werden neben den Kriterien, die der Potentialflächenanalysenkarte zugrunde legen, folgende Kriterien bei der Beratung berücksichtigt: 
  • Abstand zur bestehenden/geplanten Wohnbebauung
  • Auswirkung auf Lebensqualität
  • Einsehbarkeit und Sichtbeziehungen zu ortsbildprägenden Objekten
  • Auswirkungen auf Ortsbild
  • Lage und Fernwirkung auf Talauen, Auswirkungen auf Landschaftsbild
  • Lage in Naherholungsgebieten, Auswirkungen auf Erholungsqualität
  • Aktuelle Nutzung und Grundstücksverhältnisse
  • Möglichkeiten der Eingrünung und Aufwertung des Projektgebietes
  • Gunstfaktoren: topographische Ausrichtung, Netzanbindung, Agro-PV-Nutzung

Zusammen mit dem Kriterienkatalog der Stadt Herrieden für die Genehmigung von PV-Freiflächen-Anlagen bildet die Potentialflächenanalysenkarte und die Liste der obengenannten Kriterien, zukünftig die Grundlage für die Beratungen zu Bauanträgen im BV-Ausschuss.

Abstimmung 8:0
Somit einstimmig beschlossen.

Der Kriterienkatalog der Stadt Herrieden für die Genehmigung von PV-Freiflächen-Anlagen wurde vom Gremium in früheren Sitzungen bereits umfassend beraten. 

Wenn sich das Gremium jedoch auf das wie oben erläuterte Prozedere verständigt, muss I.1. geändert werden. 

Aktuell heißt es:
1. Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen können nur für Grundstücke beantragt werden, die sich in dem Bereich befinden, der in der Potentialflächenanalyse aus dem Jahr 2021 als Potentialfläche für Freiflächenphotovoltaik ausgewiesen ist. 

Neuer Formulierungsvorschlag: 

1. Die Potentialflächenanalysenkarte bildet zusammen mit folgenden Kriterien 
  • Abstand zur bestehenden/geplanten Wohnbebauung
  • Auswirkung auf Lebensqualität
  • Einsehbarkeit und Sichtbeziehungen zu ortsbildprägenden Objekten
  • Auswirkungen auf Ortsbild
  • Lage und Fernwirkung auf Talauen, Auswirkungen auf Landschaftsbild
  • Lage in Naherholungsgebieten, Auswirkungen auf Erholungsqualität
  • Aktuelle Nutzung und Grundstücksverhältnisse
  • Möglichkeiten der Eingrünung und Aufwertung des Projektgebietes
  • Gunstfaktoren: topographische Ausrichtung, Netzanbindung, Agro-PV-Nutzung
die Grundlage für die Genehmigung von PV-Freiflächen-Anlagen im Gemeindegebiet von Herrieden.

Abstimmung 8:0
Somit einstimmig beschlossen.
 
Außerdem muss noch über die Festlegung der Höhe der Bürgerbeteiligung beraten werden.


Kriterienkatalog der Stadt Herrieden für die Genehmigung von PV-Freiflächen-Anlagen

  1. Grundsätzliche Regelungen
    1. Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen können nur für Grundstücke beantragt werden, die sich in dem Bereich befinden, der in der Potentialflächenanalyse aus dem Jahr 2021 als Potentialfläche für Freiflächenphotovoltaik ausgewiesen ist. 
    2. Die Stadt Herrieden legt Wert darauf, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten an der Erzeugung erneuerbarer Energien zu beteiligen. Hierfür müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein: 
  1. Es sollen ausschließlich „Bürgeranlagen“ von Herrieder Bürger/innen und Bürgern realisiert werden oder Anlagen,
    an denen sich 
  2. die Herrieder Bürger/innen oder Bürger/innen der direkten Nachbarkommunen 
  3. finanziell in zumutbaren Höhen beteiligen können, 
  4. mind. in Höhe von 50 % des Investitionsvolumens (Gesamtkosten die zur Errichtung der Anlage aufgewendet werden müssen). 
  5. Für Ortsteile im unmittelbaren Umfeld des Anlagenstandortes wird den dort ansässigen Bürgerinnen und Bürger ein Vorzeichnungsrecht eingeräumt.
  6. Für die Weiterveräußerung einer Anlage wird eine zeitliche Begrenzung von 20 Jahren festgesetzt.

    1. In diesem Sinne müssen Projektentwickler/Projektbetreiber im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens darlegen, in welcher Form eine finanzielle Beteiligung am Photovoltaik-Projekt angeboten wird. 
    2. Der Projektierer hat mind. eine Bürgerinformationsveranstaltung insb. im direkt betroffenen Ortsteil abzuhalten, zu der gesetzten Falls auch die Bürgerinnen und Bürger des angrenzenden Ortsteils der Nachbarkommune eingeladen werden müssen.
    3. Die für ein Projekt anfallende Gewerbesteuer ist vollumfänglich in der Stadt Herrieden zu entrichten. Bei interkommunalen Anlagen wird die Gewerbesteuer entsprechend dem Flächenanteile zwischen den Kommunen aufgeteilt. 
    4. Die Wahrung kommunaler Interessen regelt ein städtebaulicher Vertrag (dieser umfasst u. a. die Verpflichtung des Projektentwicklers zum Rückbau nach Ablauf der Betriebslaufzeit, die verbindliche Formulierung von Aspekten der Projektausgestaltung sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung von Vertragsgegenständen). 

  1. Begrenzung des Zubaus an Freiflächen-Photovoltaik sowie des maximalen Zubaus insgesamt 
    1. Es wird ein maximaler Freiflächen-Photovoltaik-Zubau von 25 ha gegenüber dem Stand vom 01.06.2021 (ca. 5,8 ha) festgelegt. 
    2. Der Stadtrat wird sechs Jahre nach Verabschiedung des Kriterienkataloges oder dann, wenn ein Zubau an Freiflächen-Photovoltaik von insgesamt 25 ha erreicht ist, diese Kriterien neu überdenken und beraten. Insbesondere ist zu diesem Zeitpunkt erneut zu beurteilen, ob ein weiterer Zubau an Freiflächen-Solaranlagen dann noch mit dem Landschaftsbild verträglich ist. Eine Konsequenz könnte sein, dass der Stadtrat danach keinen weiteren Zubau mehr ermöglicht.
    3. Die maximale Größe pro Solarpark (entspricht dem Geltungsbereich des B-Planes) beträgt 10 ha (= Ausdehnung insgesamt, nicht nur die von den Solarmodulen überdachte Fläche). Die 10 ha können sich über mehrere Flurstücke und auch über Flächen unterschiedlicher Eigentümer erstrecken. 

  1. Kriterien für den Bau von Freiflächen-PV-Anlagen 
    1. Die Anbindung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen an das Stromnetz muss per
      Erdverkabelung erfolgen.
    2. Die Versiegelung der Fläche wird auf ein Mindestmaß (max. 2 %) reduziert. Zur Versiegelung zählen alle Fundamente und Nebenanlagen.
    3. Vorhandene Brut- und Nistplätze wie z. B. Hecken, Bäume oder Landschaftselemente werden erhalten. Notwendiges Zurückschneiden von Hecken und Bäumen zur Baumaßnahme und Gehölzpflegemaßnahmen sind jeweils vor den Brutzeiten zu erledigen.
    4. Die Überstellung der Freiflächenanlage durch die Modulanordnung beträgt bei einer Nord-Süd-Ausrichtung nicht mehr als 50 % der gesamten Fläche abzüglich der Nebenanlagen (Azimutwinkel 21°). Bei einer Ost-West-Ausrichtung beträgt die Überstellung der Freifläche durch die Modulanordnung nicht mehr als 60 % der gesamten Flächen (abzüglich der Nebenanlagen). 
    5. Um eine Querung durch kleine bis mittelgroße Säuger zu ermöglichen, wird eine Bodenfreiheit zur Zaununterkante von 15 cm durchgängig eingehalten. Im späteren Betrieb wird die Durchgängigkeit geprüft und erhalten. Begründete Ausnahmen zum Bodenbrüterschutz sind zulässig.
    6. Um Wanderkorridore für große Säugetiere zu erhalten, wird die Freiflächenanlage auf eine Größe von max. zehn Hektar umzäunte Fläche beschränkt. Der Abstand zu angrenzenden Anlagen beträgt mindestens 10 Meter (von Zaun zu Zaun). Dieser Korridor ist naturbelassen zu gestalten.
    7. Bei der Wiedereinsaat der offenen Fläche wird Saatgut mit regionalen Pflanzen verwendet. Dabei werden zunächst standortspezifische Saatgutmischungen aus dem Kulturlandschaftsprogramm verwendet. z.B. 
      1. B48 / B61 „Bienenweide Bayern" 
      2. B48 / B61 „Lebendiger Acker – trocken“ 
      3. „Nr. 2 Fettwiese/Frischwiese“ von Rieger-Hofmann 
      4. „Schmetterlings- und Wildbienensaum Nr. 8“.
    1. Bei Bedarf ist nach fünf Jahren eine Nachsaat mit standortspezifischem Saatgut durchzuführen.
    2. Eine Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln ist auf der gesamten Fläche nicht zulässig.
    3. Die Bewirtschaftungswege sind in wassergebundener Bauweise herzustellen. 
    4. Die Auswirkungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf das Landschafts- und Ortsbild bzw. deren Sichtbarkeit sind durch eine entsprechende Eingrünung des Projektgebietes und eine landschaftsverträgliche Gestaltung zu reduzieren (vgl. Leitfaden ökologische Gestaltung von PV-Freiflächenanlagen des Landesamtes für Umwelt).

  1. Beitrag zur Förderung der Biodiversität beim Bau von Freiflächen-PV-Anlagen 

    1. Neben baulichen Maßnahmen tragen auch kontinuierliche Maßnahmen oder bestimmte Pflegekonzepte der Grünfläche während des Betriebs einer PV-Freiflächenanlage zu einer höheren Biodiversität bei. Art und Weise ist von der örtlichen Gegebenheit abhängig und muss entsprechend erfolgen. Dazu werden verschiedene Betriebsmöglichkeiten vorgeschlagen, die frei gewählt werden können. Die variablen Kriterien werden in Abhängigkeit ihrer Vorzüge zur Steigerung der Biodiversität über ein Punktesystem eingestuft. Dabei sind mindestens 8 Punkte zu erreichen, bei Anlagen mit einer Ost – West – Ausrichtung sind statt 8 mindestens 10 Punkte zu erreichen. 
    2. Der Projektentwickler muss im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens darlegen, wie die Fläche nach Inbetriebnahme gepflegt werden wird. 

Variable Kriterien 
Punkte
Pflege der Fläche durch Schafe. Dabei darf der Tierbesatz von 0,3 GV / ha nicht überschritten werden. Zusätzlich ist ein Haltungskonzept der Schafe vorzulegen, um eine artgerechte Haltung der Tiere ganzjährig / fortlaufend zu gewährleisten. Eine Teilfläche von 20 % darf im Wechsel nur alle zwei Jahre bewirtschaftet werden. Bei Verbuschungen sind entsprechende Pflegemaßnahmen durchzuführen.
7
Pflege der Fläche mit insektenfreundlicher Mähtechnik (Sense oder Balkenmäher). Der Zeitpunkt der ersten Mahd erfolgt so, dass unter Einbeziehung der Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen Insekten ein ausreichendes Nahrungsangebot erhalten. Um weitere Rückzugsräume zu schaffen, erfolgt die Mahd auf zwei Etappen jeweils mit einem 14-tägigen Abstand. eine Teilfläche von 20 % darf im Wechsel nur alle zwei Jahre bewirtschaftet werden (Überwinterungsmöglichkeit für Insekten). Das Erntegut wird von der Fläche abgefahren.
5
Offenhaltung von Teilflächen: Zur Bereitstellung unterschiedlicher Brut- bzw. Lebensräume werden 100 m² / ha von Bewuchs freigehalten. Das Freihalten erfolgt über eine maschinelle Bodenbearbeitung ähnlich einer Saatbeet-Bereitung und wird zweimal im Jahr durchgeführt (Jeweils vor dem 31. März und dem 31. Juli).
2
Zur Einbindung der Photovoltaik-Freiflächenanlage ist eine regionaltypische Dornenhecke mit einer Länge von 20 % der Zaunlänge und einer Breiten von sechs Metern anzulegen. Unter Verwendung möglichst vielfältiger und regionaltypischer Arten wird eine Biotopvernetzung erreicht.
2
Entweder:

Anlegen von Steinhaufen als Biotoptrittsteine: Es werden pro Hektar drei Steinhaufen im Randbereich der Freiflächenanlage errichtet. Ein Haufen hat mindestens einen Durchmesser von drei Metern. Die Steine haben einen Durchmesser von 20 bis 40 Zentimetern. Die Haufen werden alle drei Jahre im September freigehalten (unter Beachtung des LfU Praxismerkblatts „Kleinstrukturen, Steinhaufen und Steinwälle“).

1
Oder:

Schaffung von Totholz-Stellen: Es werden pro Hektar drei Totholzstellen im Randbereich eingerichtet. Die Totholz-Stellen nehmen eine Fläche von jeweils mindestens 6 m² ein. Die Stellen sollen kontinuierlich erhalten werden. Die Maßnahmen können kombiniert werden
1


Außerdem soll über folgenden Vorschlag aus dem Gremium beraten werden: Die Stadt Herrieden errichtet auf einer geeigneten Fläche – ggf. muss die Stadt hierfür erforderliche Grundstücke pachten – eine Bürger-PV-Anlage.  

Diskussionsverlauf

Die Änderungen, die sich aus der Diskussion ergeben haben, sind im Sachverhalt mit roter Schrift markiert. Sämtliche neue Formulierungen müssen noch geprüft werden, damit eine Rechtssicherheit besteht. Der Entwurf muss vorab an die Regionalplanung sowie an die Untere Naturschutzbehörde gehen, damit diese eine Stellungnahme abgeben können.

Beschluss

Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Kriterienkatalog der Stadt Herrieden für die Genehmigung für PV-Freiflächenanlagen zusammen mit der Potenzialflächenanalyse einschließlich der heutigen Änderungen (Rot im Sachverhalt) zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.03.2024 12:11 Uhr