Neue Kassenanlage für das Parkbad Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Stadtratssitzung, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 3.8

Sachverhalt

In nichtöffentlicher Sitzung vom 15.12.2021 fasst der Stadtrat folgenden Beschluss: 
Der Stadtrat stimmt dem Kauf und der Installation einer neuen Kassenanlage incl. eines neuen Einfachdrehkreuzes für das Parkbad Herrieden zu. 

Aus dem Sachverhalt:
Die derzeit im Einsatz befindliche Kassenanlage im Parkbad Herrieden wurde im Mai 2012 installiert. Aufgrund einer Überarbeitung der Kassensicherungsverordnung dürfen nur noch Verkaufsautomaten betrieben werden, welche mit einer sogenannten TSE mit Belegausgabe ausgestattet sind. Dieses „Kassengesetz“ soll vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen schützen. Es ist dazu am 22. Dezember 2016 § 146a Abgabenordnung (AO) zu genau diesem Zweck eingeführt worden. Dadurch sind alle seit dem 1. Januar 2020 dazu verpflichtet, den Einsatz der elektronischen Kassensysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) sicherzustellen. Ferner wurde auch eine Belegausgabeverpflichtung ab dem 1. Januar 2020 eingeführt. 
Aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie konnte der Verkaufsautomat im Parkbad Herrieden in der Freibadsaison 2020 und 2021 nicht eingesetzt werden. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie für die Freibadsaison 2022 geringer ausfallen und somit ein Verkaufsautomat wieder betrieben werden kann. Dadurch ist die Anschaffung einer neuen Kassenanlage bis zum Start der Freibadsaison 2022 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zwingend notwendig. 

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 5700.9403 – hier ist der Betrag für 2022 vorgesehen.

Datenstand vom 10.02.2022 10:23 Uhr