Errichtung von Werbeanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Stadtratssitzung, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 26. Stadtratssitzung 19.01.2022 ö 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss am 18.01.2022 beraten: 
„Bauantrag für die Errichtung von Werbeanlagen von Lidl Dienstleistung GmbH u. Co. KG auf Flst. 1213/4, Gemarkung Herrieden, Industriestraße 7, im Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet“ Herrieden

Pläne zu den Werbeanlagen sind im RIS hinterlegt.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: 
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Vorhaben liegt im überplanten Gebiet des Bebauungsplans Nr. 3 „Gewerbegebiet Herrieden“ und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig, analog TOP 5.1..

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Verkehrsausschusses an und erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
3836_2021-11-25_AR_GP-00-Lageplan-Werbeanlagen (.pdf)
3836_2021-11-25_AR_GP-02-Ansichten-Werbeanlagen (.pdf)
3836_2021-11-25_AR_GP-07-Werbeanlagen (.pdf)
3836_2021-11-25_BA_03 - Anlagenbeschreibung-Werbeanlage (.pdf)

Datenstand vom 10.02.2022 10:23 Uhr