Sachstand zum Rathausumbau


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Stadtratssitzung, 02.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 27. Stadtratssitzung 02.02.2022 ö 3.5

Sachverhalt

Mit der Denkmalpflege wurden bei einem Vor-Ort Termin alle bisher vorhandenen verschiedenen Umbauvarianten und deren mögliche Umsetzung besprochen. Neben einer Generalsanierung des Gebäudes muss auch die Barrierefreiheit hergestellt werden. 
Bauamtsleiter Marco Jechnerer fasst die Ergebnisse der Gespräche mit der Denkmalpflege zusammen und legt eine

 Grobkostenschätzung der erforderlichen Umbaumaßnahmen vor. 

Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 07.12.2021:

„Bei dem derzeit als Rathaus genutzten Anwesen Herrieden, Herrnhof 10, handelt es sich gemäß Art. 1 abs. 2 BayDSchG um ein Baudenkmal (D-5-71-166-21), das mit folgendem Text in die Denkmalliste eingetragen ist: „Ehem. Amtsgerichtsgebäude, jetzt Rathaus, stattlicher zweigeschossiger Walmdachbau mit Natursteingliederung, Mittelrisalit mit Giebelaufsatz, neubarock, um 1900; zugehörig Stadtbefestigung.“ Das neben der ebenfalls als Einzelbaudenkmal kartierten Musikschule (D-5-71-166-20) liegende Rathaus befindet sich darüber hinaus innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles „Altstadt Herrieden“.
 
Wie beim Ortstermin am 20.10.2021 besprochen, sind sowohl das überlieferte Erscheinungsbild des neobarocken Rathausbaus als auch das des Altstadtensembles möglichst unverändert zu bewahren. Nachdem in den 1970er-Jahren großflächige Veränderungen im Inneren des Rathauses erfolgten, blieb nur noch wenig historische Ausstattung erhalten. Angesichts dessen und um das äußere Erscheinungsbild des stadtbildprägenden Baudenkmals nicht auch noch zu beeinträchtigen, ist eine barrierefreie Erschließung des Rathauses aus denkmalfachlicher Sicht grundsätzlich nur im Inneren des Gebäudes vorstellbar.

Johanna Geib M.A.
Gebietsreferentin 
Praktische Bau- und Kunstdenkmalpflege 
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege“

Folgende bisherige Planungsvarianten können somit aus Gründen des Denkmalschutzes nicht weiterverfolgt werden: 

Variantenplanung von 2019:


Variantenplanung von 2015:
Den Anforderungen des Denkmalschutzes entspricht der Entwurf von 2011:
Am 23.10.2012 fasste der BUL-Ausschuss zu diesem Sanierungskonzept folgenden Beschluss: 
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Umbau und die Sanierung des Rathauses in Angriff zu nehmen. Das Büro Jechnerer soll mit der Planung und Förderantragstellung beauftragt werden. Mit der Tragwerksplanung soll das Büro Rührschneck und Habelt aus Leutershausen und mit der Fachplanung Haustechnik soll das Büro IGV aus Herrieden beauftragt werden. Das Architekturbüro Jechnerer wird zudem beauftragt, Erkundigungen hinsichtlich des Einbaus von Kunststofffenstern im Rathaus der Stadt Feuchtwangen einzuholen.“

Am 12.12.2012 fasste der Stadtrat angesichts der anstehenden Sanierung des Bauhofes
folgenden Beschluss:
„Der Rathausbau wird zurückgestellt.“  

Auf Beschluss des Stadtrates vom 24.06.2014 wurden allerdings die Fenster aufgrund eines akuten Renovierungsbedarfs ausgetauscht.

Hinweise zur Grobkostenschätzung: 
Die Kostenschätzung basiert auf der damaligen Planung aus dem Jahr 2012 und beinhaltet keine Verbindung zur Musikschule und deren barrierefreien Erschließung oder deren Generalsanierung. 
Hält man für die Verwaltung am Standort fest, muss das Rathaus entsprechend der Kostenaufstellung saniert und das Gebäude der jetzigen Musikschule miteinbezogen werden. Auch für dieses Gebäude ist dann eine Generalsanierung (inkl. Brandschutz, Barrierefreiheit, Heizung, Elektro, EDV) erforderlich, so dass man nach heutigem Stand insgesamt von einem Investitionsvolumen von mindestens 4,5 Mio Euro ausgehen muss.

Datenstand vom 22.12.2022 15:21 Uhr