Vorstellung der ergänzten Bewertungsmatrix zum Stadtschloss


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Stadtratssitzung, 23.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 28. Stadtratssitzung 23.02.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Bürgermeisterin D. Jechnerer begrüßt Herrn Jürgen Ziegler – FOCUS Projektentwicklung, der heute die erweiterte Bewertungsmatrix zu den Nutzungskonzepten zum Stadtschloss vorstellen wird. 
Der Stadtrat hat in seiner Septembersitzung 2021 beschlossen, weitere Nutzungsvarianten bewerten zu lassen. 
Herr Ziegler wurde damit beauftragt, weil er als Projektsteuerer bereits 2019 die damals beauftragten Varianten bewertet hat. Variante 0-3 sahen alle neben anderen Funktionen auch eine Hotelnutzung vor. 
Die neuen Varianten 4-7 sehen keine Hotelnutzung mehr vor. Allen gemeinsam sind eine bürgerliche Gastronomie im Erdgeschoss und ein Kulturgewölbe im Untergeschoss. Variante 4, 6 und 7 sehen in unterschiedlicher Weise einen Saal vor. 
Bereits bei den ersten Varianten hat sich die bislang einzige Möglichkeit für einen Saal im 3. OG des Palas baulich und funktional als problematisch herausgestellt.
Daher wurden verschiedene Bemühungen unternommen, um an anderer Stelle im Schloss einen Saal zu realisieren. Denkbar wäre eine Realisierung im Obergeschoss der Brauerei, doch auch diese Variante erscheint baulich und funktional nicht ideal, nicht zuletzt, weil nach wie vor die Anbindung an die Gastronomie fehlt.
Schließlich wurde folgende Option geprüft: Die Überbauung des Gebäudeteils C (Gewölbekeller) mit einem eingeschossigen Saal, auch als direkte Erweiterung mit entsprechender Verbindung zur Gastronomie, idealerweise mit direktem Zugang zum Bürgerpark. 

Dieser Bereich war vor dem Abbruch mit einem Schutzdach überdeckt.



Hierfür war zunächst eine intensive und umfangreiche Abstimmung mit der Denkmalpflege erforderlich. Nach mehreren Gesprächen und ausführlicher Prüfung aller bisherigen Studien kommt die Denkmalpflege zu einer positiven Bewertung: 

E-Mail vom 17. Februar 2022 von
Johanna Geib M.A.
Gebietsreferentin 
Praktische Bau- und Kunstdenkmalpflege 
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

„Sehr geehrter Herr Jechnerer, sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die nachgereichten Informationen. 
Auf dieser Basis nimmt das BLfD hiermit wie folgt Stellung zu den angehängten Grundsatzfragen für die weiteren Planungen zur Instandsetzung und Umnutzung des Stadtschlosses. Weitere Entwurfsskizzen sind daher vorab nicht mehr notwendig.

Geplante Erhöhung des Palasdachs
Bei dem bestehenden Palasdach handelt es sich um ein flachgeneigtes Satteldach aus dem Jahr 1878, das bereits Denkmalwert besitzt. Gleichzeitig stellt es jedoch auch ein nach dem Brand 1877 mit geringen finanziellen Mitteln errichtetes Notdach dar, das dem Herrieder Stadtschloss und seiner städtebaulichen Bedeutung sowohl in seiner Qualität als auch in Form und Höhe nicht gerecht wird. 
Aus denkmalfachlicher Sicht besteht demnach grundsätzlich Einverständnis mit der Wiederherstellung des historischen Steildachs des Palas nach Befund, sofern zugleich zwei Bundachsen an den Giebeln des Bestandsdachs als Zeugnis der Wiederaufbauphase des 19. Jahrhunderts erhalten bleiben. Die Erhöhung des Palasdachs stellt dennoch keine denkmalfachliche Forderung dar, ist insgesamt aber aus städtebaulicher Sicht zu begrüßen.  

Überplanung der östlichen Keller
Nach dem im 1. Bauabschnitt erfolgten Abbruch des wohl im 19./frühen 20. Jahrhundert errichteten ziegelgedeckten Pultdachs über den östlichen Kellergewölben (Gebäudeteil C), liegt die im Palas und der Brauerei integrierte mittelalterliche Stadtmauer derzeit gut sichtbar frei. Dies wird aus denkmalfachlicher Sicht sehr begrüßt, da auf diese Weise der ursprüngliche Burgcharakter wieder ablesbar ist. 
Angesichts dessen, dass an der Stelle des Gebäudeteil C bereits im Urkataster ein Gebäude kartiert ist, für die Kellergewölbe in jedem Fall eine Abdichtung notwendig wird und ein alternativer Saal im Obergeschoss von Palas oder Brauerei größere Eingriffe in die historische Bausubstanz bedeuten würde, kann eine erneute Überbauung der Keller aus denkmalfachlicher Sicht jedoch grundsätzlich akzeptiert werden. In diesem Zuge ist auch ein eingeschossiger, zurückhaltender Neubau eines Saals für Gastronomie und Veranstaltungen grundsätzlich denkbar, sofern er von architektonischer Qualität ist, dadurch kein weiterer Saal im Palas oder der Brauerei notwendig wird und der Zugang durch die Brauereiaußenwand über bestehende bzw. ehem. Öffnungen ohne zusätzliche Eingriffe in die mittelalterlichen Mauern erfolgen kann. Es ist zudem zu prüfen, wie sich die Höhenentwicklung in Bezug auf die angrenzenden Baudenkmale auswirkt und ob der Neubau sich über die gesamte Fläche erstrecken muss oder auch eine geringere Grundrissfläche platztechnisch sowie gestalterisch ansprechend in Frage kommt.“

Bei der Bewertung von Variante 4 wird daher von einem Saal als Erweiterung der Gastronomie als Baukörper über Gebäudeteil C ausgegangen. Da zur Anbindung und Erschließung noch weitere Untersuchungen erforderlich sind, bleiben einzelne Aspekte bei der Bewertung von Variante 4 heute noch unberücksichtigt. Die vollständige Bewertung wird nachgereicht, sobald die Ergebnisse der erforderlichen Prüfungen hinsichtlich Anbindung und Erschließung vorliegen. 
Dennoch soll heute der Zwischenstand der Bewertung präsentiert werden, auch um den Stadtrat und die Öffentlichkeit über die neue Option zur Realisierung eines Saales zu informieren. 

Auch bei den Varianten 6 und 7 bleiben einzelne Aspekte unbewertet, da die konkrete Nutzung zum Teil nicht klar definiert ist. Um hier eine vollständige Bewertung vornehmen zu können, muss die geplante Nutzung für die „Entwicklungsflächen“ präzisiert werden. Ohne eine Präzisierung kann auch keine Aussage zu Investitionskosten und zur  Förderkulissen eingeholt werden.

Datenstand vom 07.04.2022 12:36 Uhr