Aufstellungs- und Billigungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Lebenshilfe"
Daten angezeigt aus Sitzung:
28. Stadtratssitzung, 23.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Anlass der Planung ist der Fehlbedarf von Krippen- und Kindergartenplätzen und der erforderliche Ersatzneubau des Wohnheimes für Menschen mit Behinderung.
Die Lebenshilfe Ansbach e.V. als Träger des betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderung an dem Standort „Gabrielihaus“, ist an die Stadt mit dem Wunsch eines Ersatzneubaus herangetreten, da am bestehenden Standort keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Gebäude weiterhin als stationäres Wohnheim genutzt werden kann. Weiterhin hat sich die Lebenshilfe bereiterklärt, eine Kindertagesstätte an dem neu geplanten Standort zu errichten. Durch den räumlichen Zusammenhang beider Einrichtungen können Synergieeffekte bspw. bei der technischen Versorgung genutzt werden. Das Vorhaben ist auf einer Teilfläche des Flurstücks 688 der Gemarkung Herrieden geplant. Der Standort liegt zentral im Stadtgebiet und ist von den umliegenden Wohngebieten gut fußläufig zu erreichen. Für die Bewohner des Behindertenwohnheimes befinden sich diverse Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe.
Der Geltungsbereich liegt in zentraler Lage, nördlich des Stadtzentrums, südlich des Baugebietes „Schrotfeld“ und östlich des Wohngebietes an der „Fritz – Baumgärtner – Straße“. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 9.000 m². Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Gleichzeitig handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§12 BauGB), dem ein städtebaulicher Vertrag zugrunde gelegt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Die Anregungen aus den heutigen Beratungen sollen bei der Erarbeitung des Vorentwurfs berücksichtigt werden.
Über folgende Beschlüsse wird in einer Folgesitzung beraten:
- Der Stadtrat billigt den vom Ingenieurbüro Heller vorgelegten Vorentwurf mit den Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 23.02.2022 und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Rechtliche Würdigung
Für die Genehmigungsfähigkeit der baulichen Anlagen ist aus bauplanungsrechtlicher Sicht der vorhabenbezogene Bebauungsplan erforderlich.
Diskussionsverlauf
Wolfgang Strauß schlägt vor, die Parkplätze am Gebäude zu platzieren, damit die Kinder nicht noch einmal queren müssen. Weiter schlägt er vor, die Ausfahrten auf 1 zu reduzieren.
Matthias Rank fragt an, ob die Gemeinbedarfsfläche auf die gesamte Fläche ausgeweitet wird. Weiter hat er auch die 2 Ausfahrten notiert. Wobei eine wohl nur eine Zufahrt ist.
Geschickt wäre eine direkte Verbindung zum Schrotfeld. Fahrradstellplätze sollten überdacht werden. Zum Thema Verkehr sollte man den Verkehrsplaner befragen. Die Festsetzungen im B-Plan sollte die Photovoltaikpflicht und die Begrünung des Daches beinhalten. Ist ein Lärmschutz nach Süden nicht sinnvoll? Pflanzliste sollte noch einmal geprüft werden, ob sie für die Kita so sinnvoll ist.
Wolfgang Strauß erkundigt sich, ob die Drehleiter im Brandfall überall gut hinkommt?
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Lebenshilfe“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Im Geltungsbereich wird ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO (Baunutzungsverordnung) mit den erforderlichen Verkehrsflächen sowie Grünflächen ausgewiesen.
Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Begründung_B-Plan_Lebenshilfe (.pdf)
B-Plan_Planteil_220216 (002) (.pdf)
Festsetzungen (.pdf)
Datenstand vom 07.04.2022 12:36 Uhr