Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses
Daten angezeigt aus Sitzung:
23. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 22.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses von Klaus Böhmdorfer auf Flst. 1908, Gemarkung Herrieden, Baumteilweg 25 im Bebauungsplan Nr. 4 „Herrieden“.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Die Pläne und eine Skizze von Georg Schimmel sind im RIS hinterlegt.
Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan Nr. 4 „Herrieden“. Der Bebauungsplan sieht zwei Vollgeschosse vor (II/U), hiervon eines im Untergeschoss und eines im Erdgeschoss, sowie ein Satteldach mit einer Dachneigung von 32 – 38° und einer Kniestockhöhe von 20 cm. Abweichend von der vorgeschriebenen Dachneigung wird eine Dachneigung von 20 ° und die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung auf zwei Vollgeschosse beantragt (II), eines im Erdgeschoss und eines im 1. Obergeschoss. Das Kellergeschoss ist aufgrund der Eingrabung kein rechnerisches Vollgeschoss. Befreiungen für zwei Vollgeschosse (Erd- und 1. Obergeschoss) wurden im Baugebiet schon erteilt. Das Maß der baulichen Nutzung im Bereich der Grundflächenzahl und Geschoßflächenzahl sind eingehalten.
Die beantragten 10 Wohneinheiten sind alle unter 50 m² Wohnfläche und benötigen nach der Garagen- und Stellplatzsatzung 1 Stellplatz pro Wohneinheit, die nachgewiesen sind. Die Anzahl von zulässigen Wohneinheiten auf dem Baugrundstück sind im Bebauungsplan nicht festgeschrieben.
Diskussionsverlauf
Während der Beratung wurden folgende Punkte angesprochen:
Zu beachten sind für dieses Bauvorhaben die Starkregenereignisse hinsichtlich der Entwässerung des Grundstückes und wie weit Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Der Keller ist quasi als Vollgeschoss zu bewerten. Ebenso wird die Gebäudekubatur für diese Grundstückslage zu mächtig angesehen.
Beschluss
Der BV-Ausschuss hält aufgrund der Lage und der Kubatur des Gebäudes an den Festsetzungen des Bebauungsplanes fest. Befreiungen diesbezüglich werden nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.08.2022 11:21 Uhr