Förderung und Vorgaben für Zisternen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden fördert den Bau von Regenwasserzisternen auf privatem Grund seit Mitte 1993. Bis heute sind 243 Anträge bei der Stadt Herrieden eingegangen und es wurden Zuschüsse in Höhe 64.239,69 € von der Stadt Herrieden für den Bau einer Regenwasserzisterne ausbezahlt. Nach der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden für Regenwasserzisternen werden für den Bau von Zisternen ab einer Mindestgröße von 5 m³ bis zu einer Größe von 10 m³ ein Zuschuss gewährt. Dieser beträgt bei Neubauten 40 € pro m³ und bei Altbauten 80 € pro m³. Sollte die Zisterne an die Hauswasserversorgung angeschlossen werden, wird der Zuschuss um 50 % erhöht.
Durch diese Förderung möchte die Stadt Herrieden die Bürger dabei unterstützen, das Regenwasser direkt vor Ort z. B. zum Gartengießen oder bei Anschluss an die Hauswasserversorgung z. B. für die Klospülung zu verwenden. 
Bei den Grundstückkaufverträgen für Bauland, wie z. b. im Baugebiet Schrotfeld 15.3 ist vorgeschrieben, dass das anfallende Oberflächenwasser aus Haus- und Dachflächen nach Möglichkeit auf dem Grundstück durch eine Regenwasserzisterne aufzufangen ist. Dieses Wasser soll dann z. B. zur Gartenbewässerung genutzt werden. 
Eine Überprüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass im Baugebiet Schrotfeld 15.3 bisher nur 10 Zuschussanträge zum Bau einer Regenwasserzisterne von den Bauherren bei der Stadtverwaltung eingegangen sind und ausbezahlt wurden. Aufgrund der niedrigen Quote ist zu überlegen, was getan werden kann, um die Bauherrn dazu zu bewegen, ihrer „Pflicht“ aus dem notariellen Grundstückskaufvertrag, nach Möglichkeit auf dem Grundstück eine Regenwasserzisterne zu errichten, nachzukommen. 

Der aktuelle Förderantrag zur Errichtung einer Regenwasserzisterne ist im RIS hinterlegt. 

Diskussionsverlauf

Folgende Anregungen sollen in die Überarbeitung der Förderrichtlinie mit einfließen:
Förderung von kleineren Zisternen, der Zuschussbetrag muss nachgebessert bzw. erhöht werden, in zukünftigen Notarverträgen soll der Satz: es muss eine Zisterne errichtet werden und gleichzeitig muss es aus den Bauantragsunterlagen hervorgehen. Die Verwaltung soll dies überprüfen und dementsprechend darauf hinweisen. Gleichzeitig soll für die Errichtung von Zisternen geworben und die Vorteile aufgezeigt werden.

Beschluss

Der UEL-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Förderrichtlinie für Zisternen zu überarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Förderantrag zur Errichtung einer Regenwasserzisterne (.pdf)

Datenstand vom 18.08.2022 11:44 Uhr