Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht
Daten angezeigt aus Sitzung: 29. Stadtratssitzung, 16.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Herrieden) | 29. Stadtratssitzung | 16.03.2022 | ö | 3.2 |
Sachverhalt
Die Stadt Herrieden hat für das Anzeigenjahr 2021 wie bereits auch in den vergangenen Jahren keine Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht zu leisten. Die Stadt Herrieden übertrifft die Beschäftigungsquote (7,96 % - gefordert sind mind. 5%) und kauft auch zusätzlich noch bei Blindenwerkstätten zu deren Unterstützung ein.
Datenstand vom 12.04.2022 16:31 Uhr