Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Stadtratssitzung, 16.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden hat für das Anzeigenjahr 2021 wie bereits auch in den vergangenen Jahren keine Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht zu leisten. Die Stadt Herrieden übertrifft die Beschäftigungsquote (7,96 % - gefordert sind mind. 5%) und kauft auch zusätzlich noch bei Blindenwerkstätten zu deren Unterstützung ein. 

Datenstand vom 12.04.2022 16:31 Uhr