Haushalt 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Stadtratssitzung, 16.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 5

Sachverhalt

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsplanentwurf 2022 wurde in sechs Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses am 11.10., 15.11., 13.12.2021, 24.01, 14.02. und 16.03.2022 vorberaten. Die sich in diesen Sitzungen ergebenden Änderungen wurden in das Werk eingearbeitet. Den Mitgliedern des Finanz- und Personalausschusses und den Fraktionsvorsitzenden wurde im Vorfeld jeweils ein Exemplar in Papierform zugestellt. Darüber hinaus wurden die öffentlichen Bestandteile des Haushalts in das Ratsinformationssystem eingestellt (TOP 3 FPA Sitzung 16.03.2022). Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2022 die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, den Haushaltsplan 2022 mit all seinen Anlagen zu beschließen.

Der Kämmerer erläutert die Eckdaten des Haushalts. Die Fraktionen würdigen den Haushalt 2022, die Erste Bürgermeisterin hält ihre Haushaltsrede. Diese ist mit der Niederschrift im RIS hinterlegt.

Haushaltssatzung 

der Stadt Herrieden

Landkreis Ansbach

für das Haushaltsjahr 2022


Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Herrieden folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                          26.558.810 € 

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                            9.373.450 €
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf     
                                                                                                884.355 €  

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
       a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)      365 %
       b) für die Grundstücke (B)                                              365 %

  1. Gewerbesteuer                                                                 305 %



§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
                                                                                         3.500.000 €

festgesetzt.


§ 6

Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2021 - 2025 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2022.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.


Herrieden, den 16.03.2022  
Stadt Herrieden



Dorina Jechnerer 
Erste Bürgermeisterin

Rechtliche Würdigung

Aufgrund der geplanten Kreditaufnahme für Investitionen ist gemäß Art. 71 Abs. 2 GO die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt Ansbach erforderlich. 

Finanzielle Auswirkungen

Das Volumen des Gesamthaushaltes 2022 beträgt 35.932.260 €.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2022 16:31 Uhr