Abwägung der Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf und Satzungsbeschluss zum "Bebauungsplan und Grünordnungplan Nr. 15.4 "Schrotfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Stadtratssitzung, 16.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 29. Stadtratssitzung 16.03.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin begrüßt Frau Kristina Vogelsang, Frau Ines Richardt und Herrn Sebastian Klebe von den Planungsbüros Vogelsang und Klebe

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung von Wohnraum in Form von gemischten Wohnformen (Miete, Eigentum), für die aufgrund der stabilen Bevölkerungsentwicklung Bedarf im Stadtgebiet besteht. Darüber hinaus sollen in diesem Zuge großflächige Grünflächen zur Gliederung des Wohngebiets geschaffen werden. Des Weiteren wird auf eine gute Vernetzung der Fuß- und Radwege im Plangebiet sowie an die bestehenden Wohngebiete und die freie Landschaft abgezielt.
Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung wird ein Teilbereich des Geltungsbereichs vom Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, westlich der Straße „Am Kastenfeld“ (Fl.Nr. 682/1, 683/2) erneut überplant. Sämtliche Festsetzungen, welche in diesem Teilbereich gelten werden, durch den neuen Bebauungsplan ersetzt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ (mit Begründung einschließlich Umweltbericht) lag in der Zeit vom 09.07.2021 bis 09.08.2021 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 01.07.2021 bekannt gemacht. 

Der Stadtrat behandelt in seiner Sitzung am 16.03.2022 die eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB), die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB). Von Seiten der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung 10 Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 02.03.2022 entnommen werden.
Inhaltlich beinhalteten die Stellungahmen unter anderen das Thema Immissionsschutz, weswegen das Immissionsschutzgutachten (Fassung 14.02.2022) durch das Ing.-Büro Kottermair GmbH erweitert wurde.

Es wurden 23 Behörden/TöB und 7 Nachbargemeinden mit Schreiben vom 07.07.2021 (und Frist bis 09.08.2021) angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Behörden/TöB hatten 3 Anregungen und Hinweise zur Planung dargelegt. 

8 Behörden/TöB und 3 Nachbargemeinden teilten mit, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 02.03.2022 entnommen werden.

Diskussionsverlauf

Die Bürgermeisterin stellt die Abwägungsvorschläge zum Beschlussvorschlag b) und c) zur Abstimmung.

  1. Der Stadtrat entscheidet sich bezüglich der Anbindung zwischen den Geltungsbereichen der Bebauungsplan Nr. 15.4 und Nr. 15.2 „Schrotfeld“, für die folgende Abwägungsvariante:
Abwägungsvorschlag A
Gemäß Entscheidung des Stadtrates vom 07.10.2020 und vom 14.04.2021 wird daran festgehalten, zwischen den Wohngebieten 15.2 und 15.4 eine untergeordnete Verbindungsstraße vorzusehen. Ziel dieser Entscheidung ist es, den Verkehrsfluss der zwei Wohngebiete zu verteilen. Wie in den bisherigen Diskussionen ausgeführt, soll die verkehrliche Entwicklung nach Fertigstellung genau beobachtet werden. Eine Umwidmung als Fuß- und Radweg ist jederzeit möglich. Die Durchwegung von Rettungsfahrzeugen bleibt davon unberührt.

Abwägungsvorschlag B
Die vorgesehene Verbindungsstraße zwischen den Wohngebieten 15.2 und 15.4 soll lediglich als Rad- und Fußweg ausgeführt werden. Rettungsfahrzeuge können diese dennoch passieren.

Abstimmungsergebnis:     17 : 0 für Abwägungsvorschlag A

Gesamtergebnis: Abwägungsvorschlag A wird ausgeführt.

  1. Der Stadtrat entscheidet sich bezüglich der Anzahl der Vollgeschosse im WA 5, für die folgende Abwägungsvariante:
Abwägungsvorschlag A
Im WA 5 wird die Anzahl der maximal zulässigen Vollgeschosse bei 4 Vollgeschossen (3 Geschosse plus 1 Staffelgeschoss) beibehalten, um den Anspruch einer flächensparenden Siedlungsentwicklung gerecht zu werden. 

Abwägungsvorschlag B
Im WA 5 wird die Anzahl der maximal zulässigen Vollgeschosse auf 3 Vollgeschosse reduziert. Dementsprechend werden die Wand- und Firsthöhen im WA 5 angepasst.

Abstimmungsergebnis:     13 : 4 für Abwägungsvorschlag A

Gesamtergebnis: Abwägungsvorschlag A wird ausgeführt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinreichend gewürdigt sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden, und stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen gemäß der Abwägungstabelle (Stand: 02.03.2022) zu.

  1. Der Stadtrat entscheidet sich bezüglich der Anbindung zwischen den Geltungsbereichen der Bebauungsplan Nr. 15.4 und Nr. 15.2 „Schrotfeld“, für die Abwägungsvariante A, diese lautet:
Gemäß Entscheidung des Stadtrates vom 07.10.2020 und vom 14.04.2021 wird daran festgehalten, zwischen den Wohngebieten 15.2 und 15.4 eine untergeordnete Verbindungsstraße vorzusehen. Ziel dieser Entscheidung ist es, den Verkehrsfluss der zwei Wohngebiete zu verteilen.

  1. Der Stadtrat entscheidet sich bezüglich der Anzahl der Vollgeschosse im WA 5, für die Abwägungsvariante A, diese lautet:
Im WA 5 wird die Anzahl der maximal zulässigen Vollgeschosse bei 4 Vollgeschossen (3 Geschosse plus 1 Staffelgeschoss) beibehalten, um den Anspruch einer flächensparenden Siedlungsentwicklung gerecht zu werden. 

VARIANTE  SATZUNGSBESCHLUSS

  1. Der Stadtrat beschließt den Entwurf (Planblatt nebst textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung inklusive Umweltbericht in der Fassung vom 15.06.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die gemäß Abwägungstabelle (Stand: 02.03.2022) redaktionell zu ergänzenden bzw. klarstellenden Inhalte werden in die Planunterlagen eingearbeitet.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit dem Tag der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15.4 „Schrotfeld“ in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
BBP_15.4 Schrotfeld _Abwägung Entwurf_Abgabe (.pdf)
Immissionsschutzgutachten 20220214 (.pdf)

Datenstand vom 12.04.2022 16:31 Uhr