Aufstellungs- und Billigungsbeschluss - Einbeziehungssatzung "Heuberg Nord" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Stadtratssitzung, 06.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 30. Stadtratssitzung 06.04.2022 ö 5

Sachverhalt

Im Ortsteil Heuberg soll eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erlassen werden, mit dem Ziel, einzelne Außenbereichsflächen einzubeziehen.

Mit dieser Satzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, in direktem Anschluss an die bestehende Bebauung 4 weitere Wohngebäude zu errichten. Der Bedarf ist gegeben, da es bereits mehrere Interessensbekundungen gegeben hat.

Die Voraussetzungen für dieses Verfahren sind in diesem Fall gegeben. 
Der Flächennutzungsplan, als vorbereitende Bauleitplanung sieht für diesen Bereich bereits eine gemischte Baufläche vor.

Der Geltungsbereich der Satzung hat eine Größe von ca. 5.000 m² und umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 96 und eine Teilfläche der Flurnummer 105 (Ortsstraße) der Gemarkung Heuberg. Diese werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für die Einbeziehungssatzung ergibt sich aus dem Plan vom 06.04.2022.

Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Dabei kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden.

Diskussionsverlauf

Die Bürgermeisterin teilt mit, dass im Bau- und Verkehrsausschuss über die Vergabekriterien noch gesondert beraten wird.
Frau Rauch schlägt vor, dass in der Satzung zusätzliche Dachformen, z. B. Satteldach, Walmdach und Krüppelwalmdach erlaubt werden.

Beschluss

  1. Im Ortsteil Heuberg wird für einen Bereich am nördlichen Ortsrand eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt.
  2. Der Satzungsentwurf vom 06.04.2022 mit Begründung wird gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
  3. Der Aufstellungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Begründung mit Grünordnung_220329 (.pdf)
Einbeziehungssatzung_220322 (.pdf)

Datenstand vom 19.08.2022 08:56 Uhr