Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer PV-Freiflächen-Anlage, Böckau, Gemarkung Oberschönbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
30. Stadtratssitzung, 06.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der UEL-Sitzung am 08.03.2022 und in der BV-Sitzung am 22.03.2022 beraten:
„Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung einer Freiflächen Photovoltaikanlage mit max. 2.500 kwp von Klaus Schäff, Böckau, auf Flst.Nrn. 88 und 89, Gemarkung Oberschönbronn.
Es ist eine überplante Fläche mit einer Größe von ca. 2,4 ha vorgesehen.
Herr Schäff möchte die Anlage als Alleininvestor bauen und betreiben.“
Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss (0:9):
„Der UEL-Ausschuss hält die Fläche zur Errichtung einer PV-Anlage für geeignet. Die Bewertung wird an den Antragsteller weitergeleitet. Die formlose Bauvoranfrage wird in der nächsten BV-Sitzung behandelt.“
„Laut Abstimmung kann keine Empfehlung an den BV-Ausschuss ausgesprochen werden.“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme in Aussicht zu stellen.
Laut Abstimmungsergebnis kann keine Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen werden.
Rechtliche Würdigung
Die Fläche liegt im Außenbereich und außerhalb einer Potentialfläche unserer Potentialflächenkarte hinsichtlich von PV-Freiflächen-Anlagen. Die Bodenwert für diesen Bereich beträgt 40 (Teilfl. 35) Bodenwertpunkte. Die Bewertung der Fläche nach dem Kriterienkatalog ist im RIS hinterlegt.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an und stellt die gemeindliche Einvernahme nicht in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Bewertungsmatrix1_PV-Anlage_Schäff (.pdf)
Stellungnahme zur Bewewrtungsmatrix (.pdf)
Datenstand vom 19.08.2022 08:56 Uhr