Änderung des Datenschutzbeauftragten (DSB) im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis


Daten angezeigt aus Sitzung:  31. Stadtratssitzung, 27.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 31. Stadtratssitzung 27.04.2022 ö 7

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 28.10.2020 entschied sich der Stadtrat von Herrieden für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit dem Landkreis Ansbach zusammenzuarbeiten. Im Rahmen der Zweckvereinbarung wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Landkreis geschlossen.  Entsprechend dieser Vereinbarung stellt der Landkreis die entsprechenden Fachkräfte. 

Gemäß der Zweckvereinbarung ist der DSB des Landkreises (Herr Bernd Wimmer) auch als DSB für die Stadt Herrieden zu benennen. Der bisherige DSB der Stadt Herrieden (Herr Ralph Meyer), soll entsprechend der Erfordernis des Art. 37 DSGVO und Art. 12 BayDSG-E 2018, mit der Aufgabe des Stellvertreters betraut werden.  

Beschluss

Der Stadtrat stimmt im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Interkommunale Zusammenarbeit beim Datenschutz mit dem Landkreis Ansbach der Ernennung von Herrn Bernd Wimmer als Datenschutzbeauftragter der Stadt Herrieden zu.  Die Funktion des Stellvertreters übernimmt der städtische Bedienstete Herr Ralph Meyer. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2022 09:19 Uhr