Förderung und Vorgaben für Zisternen - überarbeitete Förderrichtlinie


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

In der Sitzung des UEL-Ausschusses am 08.03.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die Förderrichtlinie für Zisternen neu zu überarbeiten.

Die Verwaltung schlägt vor, dass künftig Zisternen nicht erst mit einer Mindestgröße von 5 m³, sondern bereits ab einer Größe von 2 m³ gefördert werden. 

Die aktuell geltenden Fördersätze je m³ Fassungsvolumen wurden mit Stadtratsbeschluss vom 02.10.2002 aufgrund der Euro-Einführung vorgenommen. 
Da in den vergangenen 20 Jahren, seit der letzten Anpassung, die Anschaffungs- und Baupreise stark gestiegen sind, schlägt die Verwaltung vor, den Fördersatz je m³ Fassungsvolumen wie folgt anzupassen:

a) Zisterne ausschließlich für Gartenwassernutzung bei Neubauten:

60,00 € (bisher 40,00 €) pro m³ Zisternenvolumen, wobei maximal 10 m³ bezuschusst werden

b). Zisterne ausschließlich für Gartenwassernutzung bei Bestandsgebäuden:

120,00 € (bisher 80,00 €) pro m³ Zisternenvolumen, wobei maximal 10 m³ bezuschusst werden

Für Zisternen, die an die Hauswasserversorgung mit angeschlossen werden, wird der Zuschuss jeweils um 50 % erhöht.

Die überarbeitete Förderrichtlinie ist im RIS hinterlegt. 

Beschluss

Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der geänderten Förderrichtlinie zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, die überarbeitete Richtlinie zur Zisternenförderung auf der Homepage der Stadt Herrieden und im Amtsblatt zu veröffentlichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Zuschussrichtlnie Stand 03.05.2022 (.pdf)

Datenstand vom 18.08.2022 11:48 Uhr