Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 24.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 22.03.2022 beraten:
„Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Selina und Johannes Mäckler auf Flst. 554/17, Gemarkung Rauenzell, im Baugebiet Nr. 6 „Weidenweg“, Am Weidenweg 15.
Für das Bauvorhaben werden zwei Befreiungen beantragt:
- Erhöhung Wandhöhe auf 4,50 m anstatt 3,50 m. Hier gibt es Bezugsfälle und die Zustimmung kann aus Sicht er der Verwaltung erteilt werden.
- Die Firstrichtung soll gedreht werden. Hier gibt es keine Bezugsfälle. Aus Sicht der Verwaltung stellt eine geänderte Firstrichtung die Grundzüge der Bauleitplanung in Frage.“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„An den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 6 „Weidenweg“ wird hinsichtlich der Firstrichtung festgehalten. Eine Befreiung hinsichtlich der Wandhöhe wird in Aussicht gestellt.“
Nachdem ein neuer Sachverhalt (Erklärung ist im RIS eingestellt) vorliegt und bei der letzten Beratung nicht auf die bereits erteilte Befreiung bezüglich der geringfügigen Drehung der Firstrichtung auf Flst. 554/16 hingewiesen wurde, wird über die Bauvoranfrage noch einmal beraten.
Beschluss
Der BV-Ausschuss hält an den Festsetzungen des Bebauungsplanes fest und verweist auf den Beschluss vom 22.03.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Dokumente
20220504_Erklärung Firstrichtung bzgl solarer Nutzung_signed (.pdf)
Datenstand vom 18.08.2022 11:33 Uhr