Nutzung von Baulücken für das Aufstellen von Tiny- und Modulhäusern
Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, 24.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der heutigen Sitzung soll über die grundsätzliche Befreiung von Festsetzungen in Bebauungsplänen für die Nutzung von Baulücken für das Aufstellen von Tiny- und Modulhäusern, im Rahmen einer zeitlich befristeten Verpachtung beraten werden.
Baulücken und ungenutztes Bauland auf der einen Seite, steigende Baukosten und Bedarf an kleineren Wohnungen auf der anderen Seite stellen aus städteplanerischer Sicht seit Längerem Herausforderungen dar. Der Ausschuss soll in der heutigen Sitzung über ein Modell beraten, das Impulse für die Nutzung von Baulücken ohne Bauzwang bringen kann.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen folgenden Haustypen:
MODULHAUS: Ein Modulhaus wird auch als Systembau oder Containerhaus bezeichnet. Gesetzt auf ein Punktfundament kann hierdurch eine Wohnraumfläche ab 20m²/30m² in Modulbauweise gestaltet werden. Der Vorteil liegt hier in der Modularität der Wohneinheiten.
TINY HAUS (auf Rädern): Wohnfläche bis zu 25m² - Mit Rädern unterliegt man dem Straßenverkehrsrecht, was bedeutet, dass eine max. Breite von 2,55 Meter und eine max. Höhe von 4,00 Meter sowie eine Gewichtsbelastung von max. 3,5 t vorausgesetzt wird. Zur Fortbewegung benötigt man einen Führerschein Klasse B.
Modulhaus
Um die Hürden für die Nutzung von Baulücken durch das Aufstellen von Modul- oder Tinyhäusern zu verringern, kann festgelegt werden, dass die Stadt Herrieden grundsätzlich die erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen in Bebauungsplänen erteilt, wenn eine Nutzung von Baulücken für das Aufstellen von Tiny- und Modulhäusern im Rahmen einer zeitlich befristeten Verpachtung erfolgen soll. Im Falle einer Beantragung muss nachgewiesen werden, dass das Grundstück für max. 10/15/20 Jahre entsprechend genutzt wird.
Klassische Wohnwagen sind explizit von dieser Regelung ausgenommen. Die Gestaltung des Tiny- bzw. Modulhauses muss einen Hauscharakter aufweisen.
Die Vorteile, die sich daraus für Grundstücksbesitzer ergeben:
- Nach Ablauf der Pacht können sie wieder frei über das Grundstück verfügen, um es z.B. den Kindern oder Enkeln als Baugrundstück weiterzugeben.
- Sie brauchen sich während der Pachtdauer nicht mehr um die Pflege des Grundstücks zu kümmern. Der Pächter übernimmt die komplette Pflege vom Baumschnitt bis zum Rasenmähen. Selbst die Räumpflicht im Winter, die auch bei jedem unbebauten Grundstück verpflichtend ist, geht auf die Pächter über.
- Sie können zusätzlich Einnahmen durch eine monatliche Pacht erwirtschaften.
Rechtliche Würdigung
Für das Aufstellen von Tiny- oder Modulhäuser in den bestehenden Bebauungsplänen im Rahmen der Baugrenzen sind mindestens Befreiungen von den Festsetzungen der entsprechenden Bebauungspläne hinsichtlich der Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung und ggf. Befreiungen von den Baugrenzen zu erteilen, wenn mehrere Modulhäuser oder Tinyhäuser auf einem Grundstück errichtet werden.
Den geplanten Befreiungen kann ggf. entgegengehalten werden, dass durch die getroffenen Befreiungen die Grundzüge der Planung beeinträchtigt sind. Da es sich hier jedoch um befristete Baugenehmigungen handelt und diese nur auf Zeit gelten, erscheint dies vertretbar.
Beschluss
Der BV-Ausschuss beschließt den TOP in eine der nächsten Sitzungen zu vertagen. Vorab sollen sich die Fraktionen zu diesem Thema austauschen, damit ein gemeinsamer Konsens gefunden werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.08.2022 11:33 Uhr